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EU-Wohnungspolitik

Kurzzeitvermietung: Bundesrat-Ausschüsse wollen EU-Wohnraumgesetz rügen

Brüssel will Kommunen eine einheitliche Methode gegen Wohnungsnot geben und Eingriffe bei Ferienwohnungen an Bedingungen knüpfen. Die Ausschüsse des Bundesrates halten die EU für nicht zuständig.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Mehrfamilienhaus mit Balkonen in einer Wohnsiedlung in Stuttgart unter blauem Himmel
Foto: Fyrtaarn / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen der Länderkammer, gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über erschwinglichen Wohnraum eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Das geht aus dem Stand der Vorberatungen für die Plenarsitzung am 16. Oktober 2026 hervor, den der Bundesrat am 9. Oktober veröffentlicht hat. Federführend ist der EU-Ausschuss, der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Städtebau schließen sich der Empfehlung an.

Was Brüssel vorschlägt

Die Kommission hatte den Entwurf im September vorgelegt. Er soll Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene eine einheitliche Methode an die Hand geben, um Gebiete mit Wohnungsnot zu bestimmen. Ob dort Maßnahmen ergriffen werden, bleibt den Behörden überlassen. Wer Kurzzeitvermietungen einschränken oder gegen Leerstand vorgehen will, müsste jedoch nachweisen, dass die bisherige Nutzung die Wohnungsknappheit verschärft hat. Die Eingriffe müssten zudem zielgerichtet und verhältnismäßig sein.

Die Kommission begründet den Vorstoß mit der Lage auf den Wohnungsmärkten. Nach ihren Angaben sind die Hauspreise in der EU seit 2013 um mehr als 60 Prozent gestiegen, die durchschnittlichen Mieten um rund 20 Prozent, in Städten noch stärker. Kurzzeitvermietungen hätten zwischen 2018 und 2024 um 93 Prozent zugenommen. Sozialwohnungen machen demnach nur sechs bis sieben Prozent des Bestands aus, zugleich stehen rund 20 Prozent der Wohnungen leer. Um den Bedarf zu decken, wären nach Schätzung der Kommission jährlich mehr als zwei Millionen neue Wohnungen nötig, rund 650.000 mehr als derzeit gebaut werden.

Länder sehen ihre Zuständigkeit berührt

Die Ausschüsse sprechen der EU in dieser Frage die Zuständigkeit ab. Sie befürchten zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Kommunen und verweisen auf die bestehenden Zweckentfremdungsgesetze der Länder. Außerdem geben sie zu bedenken, dass die geplante Verordnung selbst genutzte Hauptwohnungen nicht erfassen würde, während die Landesgesetze auch diese schützen. Zusätzlich soll der Bundesrat eine Stellungnahme an die Bundesregierung richten.

Aus Sicht der Kommission zielt der Vorschlag gerade auf die Gebiete mit dem stärksten Druck auf den Wohnungsmarkt, in denen Kurzzeitvermietungen nach ihrer Darstellung besondere Probleme verursachen. Eine Pflicht zu Beschränkungen enthält der Entwurf nicht, er soll den Behörden vielmehr einen gemeinsamen Rahmen geben. Kritisch sehen die Länder vor allem die Nachweispflicht, die bestehende Eingriffe künftig an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen würde.

Was eine Rüge bewirkt

Mit der Subsidiaritätsrüge machen nationale Parlamente geltend, dass ein Vorhaben besser auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene geregelt werden sollte. Erst wenn genügend Parlamente in der EU eine solche Rüge erheben, muss die Kommission ihren Vorschlag förmlich überprüfen. Eine einzelne Rüge stoppt das Verfahren nicht.

Für Mieter, Vermieter und Anbieter von Ferienwohnungen in Deutschland ändert sich vorerst nichts. Der Vorschlag muss noch im Europäischen Parlament und im Rat der Mitgliedstaaten beraten werden. Bis dahin bleiben die Regeln der Länder und Kommunen maßgeblich.

„Für Mieterinnen und Mieter in angespannten Märkten zählt nicht, ob eine Regel aus Brüssel oder aus der Landeshauptstadt kommt, sondern ob sie wirkt. Wohnraum gehört zuerst denen, die dort leben. Entscheidend ist, dass Kommunen gegen Zweckentfremdung schnell und rechtssicher vorgehen können“, sagte Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Quellen

BundesratEU-KommissionFerienwohnungenKurzzeitvermietungSubsidiaritätWohnungsnotZweckentfremdung

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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