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Stromanbieter

Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Ökostromanbieter Grüüün ein

Der Anbieter will Haushalte nur noch bis Ende Oktober beliefern. Die Bundesnetzagentur prüft, ob er die gesetzliche Anzeigefrist missachtet und seine Kunden ausreichend informiert hat.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Hochspannungsleitung über einer Wiese bei Neuenhagen, Symbolbild für die Stromversorgung von Haushalten
Foto: Thomas Zillmann / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Die Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG eingeleitet, die unter der Marke Grüüün Haushalte mit Strom beliefert. Die Behörde prüft nach eigenen Angaben vom Dienstag, 20. Oktober, ob das Unternehmen seine Tätigkeit beenden will, ohne dies rechtzeitig angezeigt zu haben. Grüüün hatte Anfang Oktober seinen Kunden und auf seiner Website mitgeteilt, das bundesweite Angebot für Verbraucher zum 31. Oktober 2026 einzustellen, also mit rund drei Wochen Vorlauf. Nach einem Bericht der Zeitung für kommunale Wirtschaft sind etwa 200.000 Kunden betroffen; das Unternehmen selbst nannte auf Nachfrage keine Zahlen.

Drei Monate Vorlauf vorgeschrieben

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz müssen Energielieferanten die Aufgabe ihres Geschäfts spätestens drei Monate vor dem geplanten Ende bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Eine solche Anzeige ist nach Angaben der Behörde bislang nicht eingegangen. Geprüft wird außerdem, ob die Mitteilungen an die Kunden den Informations- und Transparenzanforderungen des Gesetzes genügen und ob die vertraglichen Regeln zur Beendigung der Lieferverträge eingehalten wurden.

Stellt die Bundesnetzagentur einen Rechtsverstoß fest, kann sie das Verhalten untersagen. Sie überwache die Einhaltung der Pflichten fortlaufend und achte dabei auch auf Anhaltspunkte für systematische Missstände, teilte die Behörde mit. Präsident Klaus Müller betonte, gerade in Zeiten steigender Energiepreise müssten sich alle Beteiligten auf die gesetzlich geregelte Abwicklung von Lieferverträgen verlassen können.

Anbieter verweist auf geplante Gesetze

Grüüün gehört zur Münch Energie Gruppe mit Sitz in Rugendorf und war nach Medienberichten vor etwa zwei Jahren in den Markt eingetreten. Das Unternehmen warb mit Verträgen, deren Preis für zehn Jahre feststand und bei denen sich nur Netzentgelte, Steuern und Abgaben ändern konnten. Den Strom bezog es nach eigener Darstellung vollständig aus erneuerbaren Quellen, überwiegend aus eigenen Anlagen.

Als Grund für den Rückzug nennt Grüüün die geplante EEG-Novelle 2027 und das Netzpaket aus dem Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die derzeit im Bundestag beraten werden. Das Netzpaket werde die grüne Stromerzeugung in Teilen sogar ganz verhindern, erklärte das Unternehmen. Die Preisgarantie lasse sich unter diesen Bedingungen nicht halten, monatelange Gespräche mit Regierungsvertretern seien ohne Ergebnis geblieben. Unabhängig überprüft ist diese Darstellung nicht. Eine Insolvenz ist nicht bekannt: Im Insolvenzportal der Länder fand sich bis Mitte Oktober keine Bekanntmachung zu Grüüün oder Münch Energie.

Ersatzversorgung ab November

Für Kunden, die bis Monatsende keinen neuen Vertrag abschließen, greift die gesetzliche Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Sie endet mit einem neuen Liefervertrag, spätestens aber nach drei Monaten. Der Grundversorger darf dafür eigene Preise verlangen, die bei Haushaltskunden häufig höher liegen. Grüüün selbst beziffert den Aufschlag in den meisten Fällen auf 10 bis 20 Prozent. Die Schlussrechnung muss innerhalb von sechs Wochen nach Lieferende vorliegen. Ob die vorzeitige Beendigung der Verträge mit Preisgarantie wirksam ist, hängt nach Einschätzung von Verbraucherschützern vom einzelnen Vertrag ab. Werden vereinbarte Fristen nicht eingehalten, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.

Quellen

BundesnetzagenturEnergiewirtschaftsgesetzErsatzversorgungGrundversorgungStromanbieter

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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