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Krebsüberlebende

Recht auf Vergessenwerden: Bundesrat stimmt über Schutz früherer Krebspatienten ab

Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, soll sie bei Versicherungen und Krediten nach festen Fristen nicht mehr angeben müssen. Am Freitag entscheidet der Bundesrat über eine Länderinitiative.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Das Gebäude des Bundesrates in Berlin, ehemaliges Preußisches Herrenhaus, von außen
Foto: Manfred Brückels / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Der Bundesrat entscheidet in seiner Plenarsitzung am Freitag, dem 16. Oktober 2026, über eine Entschließung zum sogenannten Recht auf Vergessenwerden für Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben. Die Länderkammer soll die Bundesregierung auffordern, eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Frühere Patientinnen und Patienten sollen ihre Erkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr offenlegen müssen, etwa beim Abschluss von Versicherungs- oder Kreditverträgen. Nach dem am 9. Oktober veröffentlichten Stand der Vorberatungen empfehlen die beteiligten Ausschüsse, die Entschließung zu fassen.

Fristen nach dem Stand der Forschung

Eingebracht haben die Initiative Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen, inzwischen wird sie auch von Thüringen getragen. Die Fristen sollen sich am Stand der Krebsforschung und am Rückfallrisiko orientieren. Nach ihrem Ablauf sollen bereits vorhandene Daten gelöscht werden. Neben Versicherungen und Krediten nennt der Antrag auch Adoptionsverfahren. Langfristig soll geprüft werden, ob sich das Recht auf andere Erkrankungen ausdehnen lässt.

Ende September war der Antrag in den Bundesrat eingebracht und an die Ausschüsse überwiesen worden. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), die selbst an Krebs erkrankt war, begründete den Vorstoß damit, dass Betroffene dieselben Rechte haben müssten wie Menschen, die nie erkrankt waren; besonders wichtig sei dies für junge Menschen. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung und regte an, auch andere schwere körperliche und psychische Erkrankungen einzubeziehen.

Vorbilder in Nachbarstaaten

In mehreren EU-Staaten gibt es entsprechende Regeln bereits, darunter Belgien, Frankreich, die Niederlande und Spanien. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie fordern eine gesetzliche Lösung seit 2024. Hintergrund sind Hürden, auf die Betroffene nach überstandener Erkrankung stoßen, wenn sie eine Versicherung abschließen, einen Kredit aufnehmen oder ein Kind adoptieren wollen.

Vorbehalte im Detail

Ganz einheitlich fallen die Empfehlungen nicht aus. Der Familienausschuss unterstützt die Initiative, hält die Einbeziehung von Adoptionsverfahren aber nicht für erforderlich. Der Gesundheitsausschuss weist darauf hin, dass für die Krebsregister eigene Regelungen nötig wären. Rechts-, Finanz- und Innenausschuss empfehlen, die Entschließung zu fassen.

Für die Versicherungswirtschaft berührt der Vorstoß einen Kernbereich. Bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und privaten Krankenversicherungen fragen Anbieter vor Vertragsschluss nach Vorerkrankungen und richten danach Beiträge, Leistungsausschlüsse oder Ablehnungen aus. Eine gesetzliche Frist würde diese Risikoprüfung für frühere Krebspatienten begrenzen. Wie lang die Fristen sein sollen, lässt die Entschließung offen. Fasst der Bundesrat den Beschluss, entscheidet die Bundesregierung, ob und wann sie einen Gesetzentwurf vorlegt. Bindend ist die Entschließung für sie nicht.

Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt den Vorstoß der Länder. „Wer den Krebs überstanden hat, darf dafür nicht ein Leben lang mit höheren Beiträgen, Ausschlüssen oder abgelehnten Anträgen bezahlen. Frankreich und Belgien haben vorgemacht, wie es geht. Der Bund sollte klare und kurze Fristen zügig gesetzlich festschreiben und sie ausdrücklich auch für Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen gelten lassen“, sagte Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Quellen

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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