Krebs und Verträge
Bundesrat fordert Recht auf Vergessenwerden für frühere Krebspatienten
Die Länderkammer verlangt von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung: Nach medizinisch begründeten Fristen sollen ehemals Krebskranke ihre Erkrankung bei Versicherungen und Krediten nicht mehr offenlegen müssen.

Der Bundesrat hat am Freitag, 16. Oktober 2026, eine Entschließung für ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden nach einer Krebserkrankung gefasst. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, einen Regelungsvorschlag vorzulegen, nach dem Menschen eine überwundene Krebserkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr offenlegen müssen. Betroffen wären vor allem Versicherungs- und Kreditverträge sowie Adoptionsverfahren. Eingebracht hatten den Antrag Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen.
Fristen nach Stand der Forschung
Die Fristen sollen sich nach dem Beschluss am Stand der onkologischen Forschung orientieren, an belegten Rückfall- und Langzeitrisiken sowie an international anerkannten Kriterien für Heilung und dauerhafte Remission. Der ursprüngliche Antrag sieht zudem vor, dass vorhandene Daten zur Erkrankung nach Fristablauf gelöscht werden, dass die Fristen regelmäßig überprüft werden und dass perspektivisch auch andere Erkrankungen einbezogen werden, sofern dies medizinisch fundiert ist. Auf Empfehlung der Ausschüsse ergänzte der Bundesrat, dass für die gesetzlichen Krebsregister geeignete Regelungen getroffen werden sollen, damit sie ihre Aufgaben weiter erfüllen können. In der Begründung der Ausschüsse heißt es, die Nutzung personenbezogener Krebsregisterdaten für Versicherungen, Kreditvergaben oder Adoptionsvermittlungen sei schon nach geltendem Recht unzulässig.
Nachbarstaaten sind weiter
Die antragstellenden Länder verweisen auf Belgien, Frankreich, die Niederlande und Spanien, die bereits entsprechende Regelungen getroffen haben. Belgien, Frankreich und Spanien sehen ein solches Recht nach Angaben des Antrags zudem für Menschen mit HIV und Hepatitis C vor. In Deutschland fordern die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und die Fachgesellschaft DGHO seit 2024 gesetzliche Schritte gegen Benachteiligungen ehemaliger Patientinnen und Patienten. Der Bundestag hatte die Bundesregierung bereits am 17. April 2026 in einem eigenen Beschluss zum Handeln aufgefordert.
Einen europarechtlichen Anknüpfungspunkt bietet die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU. Sie erlaubt den Mitgliedstaaten, für Versicherungen im Zusammenhang mit Krediten vorzusehen, dass eine Krebserkrankung spätestens 15 Jahre nach Ende der Behandlung nicht mehr berücksichtigt wird. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung bei der Umsetzung gebeten zu prüfen, ob diese Frist im Versicherungsvertragsgesetz verkürzt werden kann. Diese Prüfbitte fand nach Darstellung der Länder keinen Eingang in das Gesetz.
Keine bindende Wirkung
Die Entschließung verpflichtet die Bundesregierung nicht, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Sie wird ihr zugeleitet, ob und wann sie einen Vorschlag erarbeitet, entscheidet die Regierung selbst. Für Versicherer und Kreditgeber würde eine gesetzliche Regelung bedeuten, dass sie bei der Risikoprüfung nach Ablauf der Fristen auf Angaben zu früheren Krebserkrankungen verzichten müssten. Wie lang die Fristen ausfallen und für welche Vertragsarten sie gelten, ließe der Beschluss dem Gesetzgeber offen.
Quellen
BundesratKrebsRecht auf VergessenwerdenVerbraucherkreditVersicherung
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