Elementarschäden
Elementarschutz als Standard: Hubig und Klingbeil legen Eckpunkte vor
Jede Wohngebäudeversicherung soll künftig auch Naturgefahren wie Überschwemmungen abdecken. Eigentümer könnten widersprechen, der Selbstbehalt wäre gedeckelt. Ein Gesetzentwurf folgt frühestens 2027.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben am Mittwoch gemeinsame Eckpunkte für eine Reform der Wohngebäudeversicherung veröffentlicht. Nach den Plänen von Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil soll jede angebotene Wohngebäudeversicherung künftig auch Elementarschäden einschließen, also Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen. Umgesetzt werden soll das über eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes.
Gedeckelter Selbstbehalt, günstigere Mindestvariante
Der Selbstbehalt soll nach den Eckpunkten höchstens zehn Prozent der vereinbarten Versicherungsleistung betragen und auf 20.000 Euro begrenzt sein. Zur Diskussion stellen die Ministerien zusätzlich eine Mindestversicherung mit deutlich höherem Eigenanteil: bis zur Hälfte der Versicherungssumme, höchstens 100.000 Euro, dafür mit niedrigerer Prämie. Nach Berichten über das Papier sollen die jährlichen Prämien für ein Standard-Einfamilienhaus je nach Risikolage zwischen 100 und 1.500 Euro liegen.
Eine echte Versicherungspflicht für Eigentümer sehen die Eckpunkte nicht vor. Wer den Elementarschutz nicht will, soll bei Vertragsabschluss oder später ausdrücklich verzichten können. Die Bundesregierung prüft, ob ein solcher Verzicht stets in eine Mindestdeckung münden soll. Wer den Schutz ablehnt, müsste im Katastrophenfall damit rechnen, keine staatlichen Hilfen der Länder zu erhalten, die über den Versicherungsschutz hinausgehen.
Bestandsverträge und Mieter
Auch laufende Verträge sollen erfasst werden. Die Versicherer sollen ihren Kunden ein Jahr nach Inkrafttreten Angebote zur Erweiterung unterbreiten. Reagiert ein Eigentümer nicht, würde der Elementarschutz nach einem weiteren Jahr automatisch ergänzt. Für Mieter regen die Ministerien an zu prüfen, ob Vermieter die Mehrkosten der Prämie gesetzlich nicht auf die Miete umlegen dürfen.
Versicherer zurückhaltend, Kritik an fehlender Rückversicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft reagierte verhalten. Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen gab zu bedenken, eine Pflichtversicherung verhindere keinen einzigen Schaden. Der Verband verlangt verbindliche Vorgaben zur Prävention und eine staatliche Rückversicherung. Die Branche hatte Ende 2025 mit dem Modell Elementar Re einen eigenen Ansatz vorgestellt, bei dem der Staat erst bei extremen Ereignissen mit einem Gesamtschaden von mehr als 30 Milliarden Euro einspringen würde.
Die Umweltorganisation Urgewald bemängelt, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte staatliche Rückversicherung, die Prämien senken könnte, in den Eckpunkten fehlt. Sie fordert eine Pflicht ohne Ausstiegsmöglichkeit. Aus Sicht der Ratingagentur Moody’s hängt die Wirkung der Reform vor allem von der Ausgestaltung ab, etwa von der Verzichtsregel, risikobasierten Preisen, der Höhe der Selbstbehalte und einer staatlichen Absicherung.
Gesetzentwurf frühestens im Frühjahr 2027
Verbände können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen, die Beiträge sollen auf der Internetseite des Justizministeriums veröffentlicht werden. Auch die Länder sollen in die Beratungen eingebunden werden. Ein ausformulierter Gesetzentwurf ist nach bisherigem Stand frühestens im Frühjahr 2027 zu erwarten. Offen sind damit weiterhin die zentralen Stellschrauben: die Verzichtsregel, die Mindestversicherung und die Frage einer staatlichen Rückversicherung.
Quellen
ElementarschadenversicherungHochwasserStefanie HubigVersicherungsvertragsgesetzWohngebäudeversicherung
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