Zum Inhalt springen

Rechtsschutz

BGH: Rechtsschutzversicherer müssen günstige Wende der Rechtsprechung berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof hat geklärt, auf welchen Zeitpunkt es ankommt, wenn ein Versicherer Deckung für eine Dieselklage verweigert. Im entschiedenen Fall half das dem Autokäufer trotzdem nicht.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Bibliotheksgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe unter blauem Himmel mit Wolken
Foto: ComQuat / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch, 28. Oktober 2026, entschieden, welcher Zeitpunkt maßgeblich ist, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für eine Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehnt und sich die höchstrichterliche Rechtsprechung danach ändert. Der IV. Zivilsenat stellte klar, dass eine spätere Klärung zugunsten des Versicherten zu berücksichtigen ist (Az. IV ZR 155/25). Die Revision des klagenden Autokäufers blieb dennoch ohne Erfolg.

Streit um die Berufung im Dieselverfahren

Der Kläger hatte im Juni 2013 beim Hersteller einen neuen Diesel zum Preis von 50.655,66 Euro gekauft. Er warf dem Hersteller vor, die Abgassteuerung manipuliert zu haben, und verlangte Schadensersatz. Seine Rechtsschutzversicherung, deren Vertrag die Bedingungen ARB 2010 zugrunde liegen, trug die Kosten der ersten Instanz. Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, beantragte er im März 2021 Deckung für die Berufung. Der Versicherer lehnte im März und April 2021 ab, weil das Rechtsmittel keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe.

Im anschließenden Deckungsprozess sprach das Landgericht Düsseldorf dem Kläger im Juni 2022 Versicherungsschutz in Höhe des vollen Kaufpreises zu. Das Oberlandesgericht Düsseldorf änderte dieses Urteil im Juni 2025 ab und gewährte Deckung nur noch auf Grundlage eines Streitwerts von 7.598,50 Euro. Erfolgsaussichten habe allein ein Anspruch auf den sogenannten Differenzschaden von höchstens 15 Prozent des Kaufpreises gehabt, nicht aber die Rückabwicklung des Kaufs.

Spätere Klärung zugunsten des Versicherten zählt

Der Bundesgerichtshof bestätigte zunächst, dass für den Fahrzeugkauf Versicherungsschutz besteht und eine Berufung auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Vorschriften der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung dem Grunde nach Aussicht auf Erfolg hatte. Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten kommt es nach Auffassung des Senats grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, zu dem über die Deckung zu entscheiden war, hier Ende März 2021. Damals galt noch die Rechtsprechung, wonach diese Vorschriften keine Schutzgesetze zugunsten der Käufer sind.

Klärt sich die Rechtslage danach zugunsten des Versicherten, ist nach dem Urteil der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz des Deckungsprozesses maßgeblich. Das gilt nach Auffassung der Richter auch dann, wenn sich die Rechtsprechung in der Zwischenzeit wieder zum Nachteil des Versicherten entwickelt. Der Versicherer kann sich also nicht allein auf eine bei seiner Ablehnung noch ungünstige Rechtslage berufen.

Kein Anspruch auf Rückabwicklung

Dem Kläger nützte das im Ergebnis nicht. Der Bundesgerichtshof hatte im Jahr 2023 entschieden, dass Käufer eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung vom Schutzbereich der Zulassungsvorschriften erfasst sind. Das Unionsrecht verlangt danach aber nicht, sie so zu stellen, als hätten sie den Kaufvertrag nie geschlossen. Ersetzt wird nur der nach der sogenannten Differenzhypothese berechnete Differenzschaden.

Einen Anspruch auf sogenannten großen Schadensersatz, also die Rückgabe des Wagens gegen Erstattung des Kaufpreises, hatte der Kläger damit nach Auffassung des Senats weder im März 2021 noch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht im Mai 2025. Es bleibt deshalb bei Deckungsschutz auf Grundlage des geringeren Streitwerts.

Die Entscheidung betrifft über den Einzelfall hinaus Versicherte, deren Rechtsschutzversicherer eine Kostenzusage in einer Phase unklarer oder sich wandelnder Rechtsprechung verweigert hat.

Quellen

BGHDieselskandalRechtsschutzversicherung

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

Beitrag teilen

Weitere Nachrichten

Herausgegeben von der Bundesverbraucherhilfe

Hilfe statt Schutz.

Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher und hilft Unternehmen, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Bundesverbraucherblatt ist ihr Nachrichtenmedium.

Mitglied werden