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Netzentgelte

Zuschuss für Stromnetze: Bund und Länder ringen um knapp eine Milliarde Euro

Die Bundesregierung will die Übertragungsnetzkosten bis 2029 mit jährlich 5,525 Milliarden Euro bezuschussen, die Länder verlangen 6,5 Milliarden. Das Kabinett hat am Mittwoch auf die Kritik des Bundesrats reagiert.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Hochspannungsmast und Stromleitungen über einer Wiese bei Neuenhagen im Abendlicht
Foto: Thomas Zillmann / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 28. Oktober 2026, ohne Aussprache seine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats über den geplanten Zuschuss zu den Kosten der Stromübertragungsnetze beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht für die Jahre 2027 bis 2029 jeweils 5,525 Milliarden Euro des Bundes vor. Die Länder fordern 6,5 Milliarden Euro im Jahr. Inhaltliche Angaben zur Gegenäußerung enthält die Übersicht der Kabinettsbeschlüsse nicht.

Weniger Geld als im laufenden Jahr

Nach dem Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll der Bund das Geld an die vier Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung zahlen, in zehn Raten jeweils zum 15. eines Monats von Februar bis November. Für 2026 waren 6,5 Milliarden Euro vorgesehen. Finanziert werden soll der Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds. Im Wirtschaftsplan des Fonds für 2027 ist der Betrag nach Angaben der Regierung bereits eingeplant, für 2028 und 2029 soll er vorrangig berücksichtigt werden. Stehen weniger Mittel zur Verfügung, sinkt der Anspruch der Netzbetreiber entsprechend.

Die Regierung begründet den Zuschuss mit den steigenden Kosten des Netzausbaus für erneuerbare Energien und mit den höheren Energiepreisen infolge des Iran-Kriegs. Zugleich soll er die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stützen. Nach Stichproben für 2026 seien die Netzentgelte privater Haushalte vor allem wegen des Zuschusses im Schnitt um rund zwei Cent je Kilowattstunde gesunken. Neu ist eine Transparenzpflicht: Netzbetreiber sollen ihre Entgelte mit und ohne Zuschuss veröffentlichen, Stromlieferanten ihre Kunden auf der Rechnung darüber informieren.

Länder verlangen mehr und eine dauerhafte Lösung

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober verlangt, den Zuschuss für alle drei Jahre auf 6,5 Milliarden Euro festzuschreiben. Er verwies dabei auf seine Ablehnung einer Umschichtung von 2,7 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds im September und bat die Regierung zu prüfen, ob die Zahlung dauerhaft aus dem regulären Haushalt erfolgen kann. Den Zuschuss allein halten die Länder für nicht ausreichend. Sie fordern zusätzlich variable Netztarife und mehr Flexibilität beim Betrieb von Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeichern.

Frist bis zum 7. Dezember

Wie stark die Netzentgelte im kommenden Jahr steigen, hängt unmittelbar vom Ausgang des Verfahrens ab. Die Übertragungsnetzbetreiber haben für 2027 ein vorläufiges durchschnittliches Entgelt von etwa 3,54 Cent je Kilowattstunde angekündigt, nach 2,86 Cent in diesem Jahr. Ohne Zuschuss läge der Wert bei rund 6,52 Cent. Besteht bis zum 7. Dezember keine Rechtssicherheit, erwarten die Betreiber höhere endgültige Entgelte. Die Übertragungsnetzentgelte machen nur einen Teil der Stromrechnung aus, hinzu kommen die regional sehr unterschiedlichen Entgelte der Verteilnetze.

Verbraucherschützer sehen schon den diesjährigen Effekt kritisch. Nach einer Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom April sparte ein Musterhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch durch den Zuschuss im Schnitt 56 Euro im Jahr, die Bundesregierung hatte rund 100 Euro in Aussicht gestellt. Der Verband fordert, die Stromsteuer für private Haushalte auf das europäische Mindestmaß zu senken.

Quellen

NetzentgelteStrompreisÜbertragungsnetz

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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