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Arzttermine

Streit um Wartezeiten: Kassen wollen Termine nur nach medizinischem Bedarf

Der GKV-Spitzenverband fordert, Arzttermine unabhängig vom Versicherungsstatus zu vergeben. Die Kassenärzte warnen dagegen vor längeren Wartezeiten und machen Sparbeschlüsse verantwortlich.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Stethoskop liegt auf einem hellen Schreibtisch
Foto: Michael Movchin / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Im Streit über lange Wartezeiten auf Arzttermine hat der GKV-Spitzenverband verlangt, Termine künftig ausschließlich nach medizinischer Notwendigkeit zu vergeben. Ob ein Patient gesetzlich oder privat versichert sei, dürfe dabei keine Rolle spielen, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Stefanie Stoff-Ahnis, am 21. Oktober. Der Spitzenverband vertritt die Krankenkassen von rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten. Anlass ihrer Äußerung war die öffentliche Debatte über lange Wartezeiten für Kassenpatienten.

Kassen sehen faktische Diskriminierung

Stoff-Ahnis bezeichnete die Frage nach der Versicherungsart bei der Terminvergabe als faktisches Instrument der Diskriminierung. Sie verwies auf das Modell eines Primärversorgungssystems, mit dem sich Termine stärker nach medizinischem Bedarf steuern ließen. Auch die Koalition plant nach Angaben des Verbands ein solches System, in dem bestimmte Arztpraxen als erste Anlaufstelle Patienten durch das Gesundheitswesen lotsen sollen.

Aus der Politik kamen weitere Vorschläge. Der Vorsitzende der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sprach sich dafür aus, Onlineportalen zur Terminbuchung die Abfrage des Versicherungsstatus zu untersagen. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis brachte eine Termingarantie ins Gespräch. Beide hatten sich nach Angaben des GKV-Spitzenverbands gegenüber der Bild-Zeitung geäußert.

Kassenärzte warnen vor längeren Wartezeiten

In derselben Woche hatte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, gewarnt, gesetzlich Versicherte müssten sich auf deutlich längere Wartezeiten bei Haus- und Fachärzten einstellen. Politische Sparbeschlüsse und geplante Reformen dünnten das ambulante Angebot aus. Vor allem die Streichung von Sonderhonoraren aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, etwa für die Behandlung neuer Patienten, erschwere die Terminvergabe. Den rechnerischen Verlust durch den Wegfall dieser Anreize bezifferte Gassen auf mehr als 50 Millionen ambulante Termine.

Kritisch sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung zudem die mit der Notfallreform geplante Pflicht, freie Terminkontingente verbindlich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. Das verursache Bürokratie und nehme den Praxen Flexibilität. Ohne bessere finanzielle Rahmenbedingungen sei das bisherige Versorgungsniveau nicht zu halten.

Kassen weisen Kritik zurück

Die Krankenkassen widersprachen. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands erklärte, weder die Politik noch die Kassen hätten Termine gestrichen. Abgebaut worden seien lediglich pauschale Zuschläge, die keinen messbaren Nutzen für eine schnellere Terminvergabe gezeigt hätten. Der Ärzteorganisation warf er vor, finanzielle Nachforderungen auf Kosten der Versicherten durchsetzen zu wollen und unbegründete Ängste zu schüren. Die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, nannte die Behauptung, Millionen Termine fielen weg, abwegig. Die früheren Zuschläge hätten vor allem Mitnahmeeffekte ausgelöst. Sie forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, gemeinsam mit den Kassen an einer modernen und bedarfsgerechten Terminvergabe zu arbeiten.

Quellen

ArzttermineGesetzliche KrankenversicherungGKV-SpitzenverbandKBVWartezeiten

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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