Notfallreform
Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung mit neuen Notfallzentren
Integrierte Notfallzentren an Kliniken, eine geteilte Rufnummer 116 117 und der Rettungsdienst als Kassenleistung: Der Bundestag hat die Neuordnung der Akutversorgung verabschiedet.

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung fand nach Angaben des Parlaments eine breite Mehrheit. Er soll Patientinnen und Patienten im Notfall gezielter in die passende Versorgung lenken, Notaufnahmen entlasten und den Rettungsdienst neu ordnen. Mitberaten wurde ein Antrag der Linksfraktion mit einem eigenen Konzept.
Notfallzentren und gemeinsame Ersteinschätzung
Kern der Reform sind Integrierte Notfallzentren. Sie bündeln die Notaufnahme eines Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle, die steuert, wo ein Patient behandelt wird. In den regulären Sprechzeiten sollen Kooperationspraxen die Akutversorgung übernehmen, außerhalb davon die Notaufnahme. Für Kinder und Jugendliche sind an geeigneten Standorten eigene Zentren vorgesehen; wo das nicht möglich ist, sollen Kinder- und Jugendmediziner telemedizinisch unterstützen. Ärzte in den Notdienstpraxen dürfen in bestimmten Notfällen Arzneimittel abgeben, wenn keine Apotheke die Versorgung sicherstellen kann.
Die Rufnummer 116 117 wird in eine Terminservicestelle und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Die Akutleitstelle wird digital mit den Leitstellen der Notrufnummer 112 vernetzt. Telemedizinische und aufsuchende Notdienste sollen rund um die Uhr erreichbar sein.
Rettungsdienst wird Kassenleistung
Die medizinische Notfallrettung wird als eigenständige Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert und nicht mehr nur über die Erstattung von Fahrtkosten abgebildet. Versicherte sollen dadurch keine Kosten selbst tragen müssen. Die Anleitung zur Wiederbelebung am Notruftelefon wird Standard, Ersthelfer-Apps sollen eingesetzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren werden in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst, das mit den Leitstellen verbunden ist. Ein neues Fachgremium soll Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung erarbeiten.
Für die Digitalisierung der Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen stehen von 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit. Langfristig rechnet die Bundesregierung mit Einsparungen von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr; bedarfsgerechtere Rettungseinsätze sollen zusätzlich mehr als eine Milliarde Euro jährlich sparen.
Ärzte und Kliniken skeptisch
In der Anhörung des Gesundheitsausschusses im September war die Kritik der Leistungserbringer deutlich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung lehnte den Entwurf in großen Teilen ab und warnte vor Parallelstrukturen, deren Ausbau aus budgetierten Arzthonoraren bezahlt werden solle. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hielt die Reform für weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht und kritisierte, die Kliniken würden ohne angemessene Vergütung in die Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen eingebunden. Die Bundesärztekammer nannte die Reform dringend, bezweifelte aber, dass sich die Ausweitung der 116 117 umsetzen lasse. Der GKV-Spitzenverband verlangte bundesweit einheitliche Strukturen mit klar abgegrenzten Zuständigkeiten.
Aus dem Rettungsdienst kamen Forderungen nach mehr Befugnissen für Notfallsanitäter. Eine Notfallsanitäterin berichtete von Personalmangel und überlangen Schichten und hielt die Pläne für unzureichend. Die Linke will die Verantwortung für die gesamte Akut- und Notfallversorgung bei den Ländern bündeln und alle Notfälle über die 112 steuern, während die 116 117 nur noch Termine vermitteln soll.
Quellen
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