Digitalisierung
Ein Jahr Nutzungspflicht: Elektronische Patientenakte im Praxisalltag angekommen
Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Praxen und Kliniken die elektronische Patientenakte befüllen. Nach Angaben des Digitalverbands Bitkom nutzen inzwischen fast sieben von zehn Arztpraxen die Akte intensiv.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit einem Jahr für Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser verpflichtend. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen sie Befundberichte, Arztbriefe und Entlassbriefe in die Akte einstellen. Zum Jahrestag zog der Digitalverband Bitkom eine überwiegend positive Bilanz: Fast sieben von zehn Arztpraxen nutzten die ePA inzwischen intensiv. Nach Angaben der gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, wurden allein in einer Woche mehr als drei Millionen Dokumente hochgeladen.
Opt-out-Prinzip für Versicherte
Die Krankenkassen hatten seit Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine Akte angelegt. Nach einer Pilotphase ab dem 15. Januar 2025 folgte am 29. April 2025 der bundesweite Start. Nach Angaben aus dem Herbst 2025 hatten rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine Akte erhalten. Private Krankenversicherer sind zur ePA nicht verpflichtet; damals boten sie nur 5 von 36 Unternehmen freiwillig an. Für Versicherte bleibt die Nutzung freiwillig. Sie können der Akte insgesamt jederzeit über die App oder ihre Kasse widersprechen, einzelnen Einrichtungen den Zugriff sperren oder in der Praxis der Speicherung einzelner Dokumente widersprechen. Bei besonders sensiblen Daten, etwa zu psychischen Erkrankungen oder sexuell übertragbaren Infektionen, müssen Ärzte ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen.
Die Medikationsliste füllt sich automatisch aus den eingelösten E-Rezepten. Das Bundesgesundheitsministerium hatte für den Sommer 2026 einen elektronischen Medikationsplan mit Dosierungsangaben angekündigt. Weitere Inhalte wie strukturierte Laborwerte und eine elektronische Patientenkurzakte sind geplant, ein Termin dafür steht nicht fest. Ebenfalls vorgesehen ist, pseudonymisierte Daten für die Forschung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim BfArM weiterzugeben. Auch dagegen können Versicherte widersprechen. Arztpraxen können nach einem Besuch standardmäßig 90 Tage auf die Akte zugreifen, Apotheken drei Tage.
Kontrolle durch die Kassenärztlichen Vereinigungen
Ob Praxen ihrer Pflicht nachkommen, überwachen die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie entscheiden auch über Konsequenzen; ab 2026 drohen Praxen, die die Akte nicht nutzen, Sanktionen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte gegen drohende Honorarkürzungen protestiert und betont, dass die ePA die Dokumentation in der Praxis nicht ersetze.
Kritik kam im Einführungsjahr auch von Verbraucherschützern. Die Verbraucherzentralen bemängelten, dass sich nicht im Detail steuern lasse, welche Einrichtung welche Dokumente sieht. Der Chaos Computer Club hatte in der Testphase auf Sicherheitslücken hingewiesen, worauf zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Massenzugriffe eingeführt wurden. Die gematik veröffentlichte im August einen eigenen Faktencheck zum Schutz der ePA-Daten vor unberechtigtem Zugriff.
Wie es weitergeht
Bitkom fordert, weitere digitale Angebote wie Terminvermittlung, digitale Ersteinschätzung und eine Impfübersicht an die ePA anzubinden und dafür offene Schnittstellen vorzuschreiben. Den regulatorischen Rahmen dafür soll aus Sicht des Verbands das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovationen schaffen. Die Bundesregierung will die digitale Ersteinschätzung auch im angekündigten Primärversorgungssystem nutzen.
Quellen
DatenschutzDigitalisierungelektronische PatientenakteePAgematik
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.



