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Pflegereform

Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz: Kinderlose und Gutverdiener zahlen mehr

Die Bundesregierung will eine Lücke von rund acht Milliarden Euro in der Pflegeversicherung schließen. Der Zuschlag für Kinderlose steigt 2027 auf 0,9 Prozent, ab 2028 kosten mitversicherte Partner einen Beitrag.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz: Kinderlose und Gutverdiener zahlen mehr
Foto: MSeses / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Mit dem Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Regierung die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. Für 2027 wird ohne Gegenmaßnahmen eine Lücke von rund acht Milliarden Euro erwartet. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Neue Beitragslasten

Kinderlose Mitglieder zahlen ab dem 1. Januar 2027 einen Beitragszuschlag von 0,9 Prozent, bisher sind es 0,6 Prozent. Wie in der Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 einmalig um 300 Euro im Monat. Sie lag bisher bei 5.812,50 Euro, die Mehrbelastung beträgt höchstens 17 Euro monatlich. Vom 1. Januar 2028 an wird für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Zuschlag von 0,52 Prozent fällig. Ausnahmen gelten wie in der Krankenversicherung, etwa für Eltern behinderter Kinder und für Angehörige, die zu Hause pflegen.

Die Rentenbeiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige zahlt, bleiben vollständig erhalten. Eine zunächst diskutierte Kürzung hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen abgewehrt. Die für 2028 vorgesehene Erhöhung der Leistungsbeträge entfällt. Von 2029 an sollen die Leistungen stattdessen jährlich anhand der Kerninflationsrate angepasst werden.

Prävention und digitale Verwaltung

Versicherte ab 60 Jahren erhalten Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung unter dem Namen „Check-up 60+“. Bei der Begutachtung soll konsequenter geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann. Ein digitales Pflege-Cockpit soll Anträge, Anbietersuche und Leistungsübersicht unter einem Zugang bündeln. Für die Digitalisierung der Langzeitpflege stellt der Bund 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur bereit, die Länder sollen 400 Millionen Euro beisteuern.

Das Ministerium beschreibt das Gesetz als ersten Schritt. Für die Zeit ab den 2030er Jahren seien weitere Reformen nötig. Eine Strukturkommission soll im Oktober ihre Arbeit aufnehmen und bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen, unter anderem zu einem Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung und zu den Eigenanteilen im Heim. Ein Gesetzentwurf für eine Strukturreform soll bis Ostern 2027 im Kabinett liegen, Bundestag und Bundesrat sollen bis zum 1. Juli 2027 entscheiden.

Kritik von Kassen und Verbänden

Die AOK-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann sprach von einem Minimalkompromiss und bezweifelte, dass er bis zum Sommer 2027 trägt. Sie kritisierte, dass kurzfristige Lücken allein von Beitragszahlenden und Pflegebedürftigen geschlossen würden. Der Verband der Ersatzkassen begrüßte das Gesetz und die Kommission, verlangt aber wie der GKV-Spitzenverband die Erstattung von rund fünf Milliarden Euro an Pandemiekosten durch den Bund. Der PKV-Verband hält einen Finanzausgleich zwischen den Systemen für verfassungsrechtlich nicht haltbar. Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie die Gewerkschaft ver.di bemängeln, dass Betroffene in der Kommission unterrepräsentiert seien.

Quellen

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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