Krankenkassen
Zusatzbeitrag 2027: Schätzerkreis legt Mitte Oktober seine Prognose vor
Mitte Oktober beziffert der GKV-Schätzerkreis die Finanzlage der Krankenkassen für 2027. Ohne das Spargesetz hätte das Gesundheitsministerium mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 3,8 Prozent gerechnet.

Für die rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten rückt die Entscheidung über die Beiträge des kommenden Jahres näher. Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands sitzen, will Mitte Oktober seine Prognose der Einnahmen und Ausgaben für 2027 vorlegen. Auf dieser Grundlage setzt das Ministerium bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest und macht ihn im Bundesanzeiger bekannt. So schreibt es Paragraf 242a des Fünften Sozialgesetzbuchs vor.
Ausgangslage: Lücke von 19 Milliarden Euro
Für das laufende Jahr hatte das Ministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festgelegt. Tatsächlich verlangten die Kassen Ende März 2026 im Mittel rund 3,13 Prozent. Hinzu kommt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber und Beschäftigte je zur Hälfte tragen.
Für 2027 bezifferte das Bundesgesundheitsministerium die Finanzierungslücke der Kassen ohne Gegenmaßnahmen auf rund 19 Milliarden Euro, bis 2030 sollte sie auf etwa 44 Milliarden Euro anwachsen. Nach den Berechnungen des Ministeriums wäre der durchschnittliche Zusatzbeitrag ohne Reform auf 3,8 Prozent im Jahr 2027 und bis 2030 schrittweise auf 4,8 Prozent gestiegen. Die FinanzKommission Gesundheit war im Frühjahr zunächst auf einen Wert von 3,65 Prozent gekommen.
Spargesetz soll den Anstieg bremsen
Um diesen Sprung zu verhindern, hat der Bundestag am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, der Bundesrat ließ es kurz darauf passieren. Es kombiniert Ausgabenbremsen bei Kliniken und Arzneimittelherstellern mit höheren Zuzahlungen, einem Beitragszuschlag für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner und einer einmaligen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat. Der Bund stockt zudem seinen Zuschuss für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden auf.
Welchen Zusatzbeitrag das Paket am Ende ermöglicht, hat das Ministerium bisher nicht beziffert. Es verweist darauf, dass das Gesetz die durchschnittlichen Beitragssätze stabilisieren solle. Kassenverbände hatten im Gesetzgebungsverfahren bezweifelt, dass dies über mehrere Jahre gelingt. Der AOK-Bundesverband begrüßte zwar Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren, nannte stabile Beiträge in den Folgejahren aber weiterhin ungewiss.
Wie es weitergeht
Im vergangenen Jahr hatte der Schätzerkreis am 15. Oktober getagt und für 2026 einen Wert von 2,9 Prozent ermittelt, 0,4 Punkte mehr als für 2025. Auf eine gemeinsame Ausgabenprognose konnte er sich damals nicht einigen. Der festgesetzte Durchschnittswert ist eine Orientierungsgröße. Jede Kasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag im November und Dezember durch ihren Verwaltungsrat fest. Erhöht eine Kasse ihren Satz, muss sie ihre Mitglieder darüber informieren. Ob die Kassen im kommenden Jahr erneut deutlich über dem amtlichen Durchschnitt liegen, hängt vor allem davon ab, wie stark die Leistungsausgaben weiter wachsen.
Quellen
BeitragssatzstabilisierungsgesetzGKV-FinanzenKrankenversicherungSchätzerkreisZusatzbeitrag
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