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Netzentgelte

Bundesnetzagentur legt Entwurf für neue Stromnetzentgelte ab 2029 vor

Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom eröffnet. Die neuen Regeln sollen ab 2029 die Stromnetzentgeltverordnung von 2005 ersetzen. Stellungnahmen sind bis 18. September möglich.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Bundesnetzagentur legt Entwurf für neue Stromnetzentgelte ab 2029 vor
Foto: Novoklimov / Wikimedia Commons, CC0

Die Bundesnetzagentur will die Berechnung der Stromnetzentgelte grundlegend neu ordnen. Am 6. August hat die Behörde den finalen Entwurf ihrer Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom, kurz AgNes, zur Konsultation gestellt. Netzbetreiber, Verbände und andere Beteiligte können bis zum 18. September Stellung nehmen. Die neue Systematik soll ab 2029 gelten und die bisherigen Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung ablösen, die zum 31. Dezember 2028 außer Kraft treten.

Warum die Reform nötig ist

Die geltenden Abrechnungsregeln stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2005. Seitdem hat sich das Stromsystem stark verändert. Die Einspeisung aus Wind und Sonne schwankt, Kosten für Netzausbau und Engpassmanagement steigen, Netzanschlusskapazitäten werden knapp. Zugleich verschiebt sich, welche Gruppen von Netznutzern welchen Anteil an den Kosten tragen. Rechtlich notwendig wird die Neuregelung nach Angaben der Behörde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Die Größenordnung ist erheblich. Nach Angaben der Bundesnetzagentur umfassen die Netzentgelte ein Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro im Jahr. Für einen Haushalt machen sie etwa 30 Prozent der Stromkosten aus.

Ziele der Festlegung

Die Behörde nennt mehrere Leitlinien für das neue System. Kapazitäten im Netz sollen einen Preis erhalten, flexibles Verhalten von Verbrauchern und Erzeugern soll unterstützt werden, und die Kosten sollen stärker nach dem Verursacherprinzip verteilt werden. Behördenpräsident Klaus Müller erklärte, Ziel sei es, Anreize zu setzen, um Netzkosten zu sparen und die Entgelte nach Möglichkeit zu senken. Konkrete Beträge oder Tarifmodelle für Haushaltskunden nennt die Mitteilung nicht. Fragen der Effizienz der Netzbetreiber hat die Behörde in einem gesonderten Verfahren zur Anreizregulierung entschieden.

Die Regelungen, die die Behörde Ende Mai in einem Webinar vorgestellt hatte, sind nach ihren Angaben in den nun vorgelegten Entwurf eingeflossen. Der Entwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur öffentlich einsehbar, sodass sich neben Netzbetreibern und Verbänden auch andere Interessierte an der Konsultation beteiligen konnten.

Zeitplan

  • 27. Mai 2026: Vorstellung der Überlegungen in einem öffentlichen Webinar
  • 6. August 2026: Start der Konsultation
  • 18. September 2026: Ende der Frist für Stellungnahmen
  • Ende 2026: Erlass der Rahmenfestlegung
  • 2027: konkretisierende Folgefestlegungen
  • 1. Januar 2029: Anwendung der neuen Systematik

Nach der Festlegung zum Jahresende sollen die Marktakteure nach Angaben Müllers zwei Jahre Zeit für die Umsetzung erhalten.

Einordnung

Die Reform betrifft die Struktur der Entgelte, nicht ihre unmittelbare Höhe im kommenden Jahr. Für 2027 bestimmen weiterhin die bestehenden Regeln und der geplante Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, wie viel Haushalte für die Netznutzung zahlen. Wie stark ein solcher Zuschuss regional wirkt, zeigte sich 2026: Nach Feststellung der Bundesnetzagentur ergab sich bei den 15 einwohnerstärksten Netzbetreibern im Durchschnitt eine Entlastung von knapp zwei Cent je Kilowattstunde, wobei die Wirkung je nach Netzgebiet unterschiedlich ausfiel. Wie sich die neue Kostenverteilung ab 2029 auf einzelne Verbrauchergruppen auswirkt, wird sich erst mit den Folgefestlegungen zeigen.

Quellen

AgNesBundesnetzagenturNetzentgelteRegulierungStromnetz

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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