Smart Meter
Smart-Meter-Einbau: Gut ein Viertel der Pflichtfälle ist ausgestattet
Zum 30. Juni waren 26,1 Prozent der Haushalte und Anlagen, für die ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben ist, damit ausgerüstet. Das zeigen neue Zahlen der Bundesnetzagentur. Kleinere Messstellenbetreiber liegen deutlich zurück.

Der Einbau intelligenter Stromzähler in Deutschland kommt voran, bleibt aber hinter den langfristigen Zielen zurück. Nach den am 21. September aktualisierten Zahlen der Bundesnetzagentur waren zum Stichtag 30. Juni 2026 rund 1,26 Millionen von gut 4,83 Millionen Pflichteinbaufällen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. Das entspricht einer Quote von 26,1 Prozent. Pflichtfälle sind vor allem Haushalte mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen.
Gesamtquote noch niedrig
Bezogen auf alle rund 54,1 Millionen Messstellen in Deutschland lag der Anteil bei 5,9 Prozent, das sind knapp 3,2 Millionen Geräte. Die Behörde weist darauf hin, dass dieser Wert unvollständig ist, weil nicht alle wettbewerblichen Messstellenbetreiber Daten melden. Im ersten Halbjahr kamen rund 765.000 Geräte hinzu. Der Anteil an allen Messstellen stieg damit um 1,5 Prozentpunkte, nachdem die Zahlen für Ende 2025 wegen eines Datenfehlers korrigiert worden waren.
Große Unterschiede nach Betriebsgröße
Die Auswertung zeigt ein deutliches Gefälle zwischen großen und kleinen Messstellenbetreibern:
- mehr als 500.000 Messstellen (19 Betreiber): durchschnittlich 29,7 Prozent
- 100.000 bis 500.000 Messstellen (66 Betreiber): 23,5 Prozent
- 30.000 bis 100.000 Messstellen (127 Betreiber): 20,6 Prozent
- unter 30.000 Messstellen (591 Betreiber): 19,2 Prozent
Eine Auswertung der Smart-Meter-Initiative auf Basis der Behördenzahlen kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Messstellenbetreiber ohne jeden Einbau von 77 Ende 2025 auf etwa 41 gesunken ist. Unter den zehn größten Betreibern reicht die Spanne demnach von 24 bis 60 Prozent.
Gesetzliche Ziele und Sanktionen
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz mussten die grundzuständigen Messstellenbetreiber bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 20 Prozent der Pflichtfälle ausstatten. Bis Ende 2032 sollen 90 Prozent erreicht sein. Gegen Unternehmen, die die erste Quote verfehlt haben, hatte die Bundesnetzagentur im März 77 Aufsichtsverfahren eingeleitet und weitere angekündigt. Die Behörde kann Zwangsgelder zwischen 1.000 Euro und zehn Millionen Euro festsetzen. Zu laufenden Verfahren äußert sie sich nicht.
Behördenpräsident Klaus Müller hatte den Einbau als zentral für die Digitalisierung des Stromsystems bezeichnet. Intelligente Messsysteme sollen Verbrauch und Einspeisung transparent machen und dynamische Stromtarife ermöglichen, die sich am Börsenpreis orientieren.
Einordnung
Für Verbraucher sind die jährlichen Kosten gesetzlich begrenzt. Seit 2025 gilt für Haushalte mit weniger als 6.000 Kilowattstunden Verbrauch eine Preisobergrenze von 30 Euro, zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden von 40 Euro im Jahr. Seit Januar 2025 können alle Kunden den Einbau verlangen, der Messstellenbetreiber muss dem in der Regel innerhalb von vier Monaten nachkommen.
Quellen
BundesnetzagenturDigitalisierungMessstellenbetriebSmart MeterStromzähler
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.



