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Heizungsgesetz

Gebäudemodernisierungsgesetz gilt: Umwelthilfe zieht vor das Verfassungsgericht

Seit dem 29. Juli ist die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen abgeschafft. Die Deutsche Umwelthilfe hat am 30. August Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz eingelegt. Das Gesetz gilt dennoch weiter.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Gebäudemodernisierungsgesetz gilt: Umwelthilfe zieht vor das Verfassungsgericht
Foto: PantheraLeo1359531 / Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Das umstrittene Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst, steht vor einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 30. August Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine aufschiebende Wirkung hat die Beschwerde nicht. Die zentralen Teile des Gesetzes sind seit dem 29. Juli in Kraft, nachdem es am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet worden war.

Ein Verfahren unter Zeitdruck

Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz Anfang Juli in rascher Folge verabschiedet. Im Bundestag wurde namentlich abgestimmt. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss nicht an, obwohl Hamburg dies beantragt hatte. Einen Eilantrag der Linksfraktion gegen das Verfahren hatte das Bundesverfassungsgericht zuvor abgelehnt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte das Gesetz aus, obwohl die DUH Bedenken gegen das Gesetzgebungsverfahren vorgebracht hatte.

Was sich für Eigentümer ändert

Mit dem Inkrafttreten entfiel die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben. Auch die Regeln, die den Betrieb alter Heizkessel zeitlich begrenzten, sind gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Für sie gilt ab 2029 jedoch eine sogenannte Bio-Treppe, also ein steigender Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe. Im Kabinettsentwurf waren dafür folgende Stufen vorgesehen:

  • 10 Prozent ab 2029
  • 15 Prozent ab 2030
  • 30 Prozent ab 2035
  • 60 Prozent ab 2040

Die Bio-Treppe gilt nur für Anlagen, die nach dem Inkrafttreten eingebaut werden. Der Bundesrat hatte gefordert, sie auch auf seit 2024 installierte Heizungen anzuwenden, die Bundesregierung lehnte dies ab. Für Neubauten soll ab 2030 der Standard des Nullemissionsgebäudes gelten. Weitere Regelungen, unter anderem zu Energieausweisen und technischen Berechnungsgrundlagen, treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Kostenteilung in Mietwohnungen

Für Mieter sieht die Reform eine Aufteilung von Kostenrisiken vor. Die Mehrkosten der Bio-Treppe sollen Mieter und Vermieter je zur Hälfte tragen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen zudem Gasnetzentgelte und CO2-Kosten bei neuen fossilen Heizungen hälftig geteilt werden. Umgesetzt wird dies über Änderungen am CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Der Deutsche Mieterbund hatte diese Regelung begrüßt.

Kritik und Zustimmung

Umweltverbände und Teile der Opposition halten die Reform für unvereinbar mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Der Bundesverband Erneuerbare Energie bemängelte, dass die Bio-Treppe 2040 erst bei 60 Prozent liege, während die EU-Gebäuderichtlinie bis 2050 vollständig klimaneutrale Wärme im Bestand verlange. Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach dagegen von mehr Klarheit für Investitionen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) begründete die Reform mit Planungssicherheit und Technologieoffenheit.

Wie es weitergeht

Bis zum 1. Dezember soll die Bundesregierung ein Gesetz für eine Quote klimaneutraler Gase und Heizöle vorlegen. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde der DUH entscheidet, ist offen.

Quellen

Bio-TreppeGebäudemodernisierungsgesetzHeizungsgesetzHeizungstauschVerfassungsbeschwerde

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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