CO2-Preis
CO2-Preis für Heizöl und Gas bleibt 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den nationalen CO2-Preis für Brennstoffe auch 2027 nicht weiter steigen zu lassen. Hintergrund ist der um ein Jahr auf 2028 verschobene Start des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr.

Der nationale CO2-Preis auf Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe bleibt im kommenden Jahr auf dem Niveau von 2026. Das Bundeskabinett hat am 12. August den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Danach gilt der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 auch für 2027. Die Bundesregierung hat den Entwurf dem Bundesrat am 14. August als besonders eilbedürftig zugeleitet. Federführend ist das Bundesumweltministerium.
Warum der Korridor verlängert wird
Nach bisheriger Rechtslage hätte sich der Preis 2027 an den Auktionspreisen im europäischen Emissionshandel für Industrie und Energiewirtschaft orientiert. Ein solcher Übergang war für das letzte Jahr vor dem Start des neuen europäischen Systems für Gebäude und Verkehr vorgesehen, des sogenannten ETS 2. Die EU hat diesen Start jedoch mit der Verordnung 2026/667 um ein Jahr auf 2028 verschoben. Der nationale Brennstoffemissionshandel läuft deshalb noch bis Ende 2027 weiter.
Politisch vorbereitet wurde die Entscheidung im Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD. Dieser hatte am 12. Mai beschlossen, die CO2-Bepreisung für 2027 auf dem Vorjahresniveau zu halten. Seit 2026 bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis innerhalb des Korridors stärker als zuvor, als feste Preise je Tonne galten.
Folgen für Heizkosten
Energieversorger geben die Kosten für die Zertifikate in aller Regel über den Brennstoffpreis an ihre Kunden weiter. Für Haushalte mit Gas- oder Ölheizung bedeutet die Verlängerung, dass von dieser Seite 2027 keine zusätzliche Verteuerung über den bisherigen Rahmen hinaus kommt. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem unter anderem die Förderung von Heizungstausch und Gebäudesanierung finanziert wird.
In Mietwohnungen werden die CO2-Kosten nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz zwischen Mietern und Vermietern verteilt. Je schlechter die energetische Qualität eines Gebäudes ist, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter trägt.
Was sich technisch ändert
Der Entwurf regelt auch die Versteigerung der Zertifikate für 2027 neu. Vorgesehen sind unter anderem eine Gebotsobergrenze von 20 Prozent je Konto sowie Regeln für Nachkäufe. Die Gesamtmenge der zu versteigernden Zertifikate für 2027 soll bis zum 31. Dezember 2026 veröffentlicht werden. Ab 2028 entfallen die nationalen Berichts- und Abgabepflichten für Brennstoffe, die dann unter den europäischen Handel fallen. Den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft beziffert der Entwurf ab dem Berichtsjahr 2028 auf rund 794.000 Euro weniger pro Jahr, den der Verwaltung auf etwa 2,18 Millionen Euro weniger.
Einordnung
Mit dem ETS 2 bildet sich der CO2-Preis für Heizen und Tanken ab 2028 europaweit am Markt. Die EU hat Stabilisierungsmechanismen vorgesehen, die starke Preissprünge begrenzen sollen. Wie hoch der Preis dann ausfällt, ist offen. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Die Frist für die Stellungnahme des Bundesrates lief bis zum 25. September.
Quellen
BrennstoffemissionshandelsgesetzCO2-PreisEmissionshandelETS 2Heizkosten
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