Wohngeld
Bundesrat kritisiert geplante Kürzungen beim Wohngeld
Die Länderkammer wendet sich gegen den Wegfall der Wohngeld-Anpassung 2027 und die Halbierung der Heizkostenkomponente. Nach Angaben der Bauministerin würde etwa ein Drittel der Wohngeldhaushalte den Anspruch verlieren.

Der Bundesrat hat am 25. September in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Wohngeldreform deutliche Einwände erhoben. Die Länder lehnen insbesondere zwei Kernpunkte ab: das Aussetzen der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes an Mieten und Preise sowie die Halbierung der Heizkostenkomponente. Beides treffe einkommensschwache Haushalte hart, so die Länderkammer. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) am 6. Juli beschlossen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die drei Hebel der Reform
Der Entwurf trägt den Titel „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“. Er setzt an drei Stellen an:
- Die turnusmäßige Dynamisierung, die alle zwei Jahre erfolgt und zum 1. Januar 2027 fällig wäre, soll entfallen. Zuletzt war das Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich rund 15 Prozent oder etwa 30 Euro im Monat gestiegen.
- Die im Januar 2023 eingeführte Heizkostenkomponente soll halbiert werden.
- Die Berechnungsformel wird so verändert, dass mehr Einkommen angerechnet wird. Haushalte mit vergleichsweise hohem Einkommen, die bislang kleine Beträge erhalten, würden ihren Anspruch verlieren.
Bereits erteilte Bewilligungen bleiben unberührt. Die neuen Regeln greifen bei Neuanträgen und Weiterbewilligungen, die in der Regel alle zwölf Monate anstehen.
Einsparungen und Folgekosten
Bund und Länder wollen 2027 zusammen rund 1,5 Milliarden Euro einsparen, ab 2028 etwa zwei Milliarden Euro jährlich. Hubertz sagte der Rheinischen Post, etwa ein Drittel der Wohngeldhaushalte werde den Anspruch verlieren. Der Entwurf selbst rechnet mit Mehrausgaben in der Grundsicherung, weil ein Teil der Betroffenen dorthin wechseln dürfte. Genannt werden 502 Millionen Euro beim Grundsicherungsgeld und 254 Millionen Euro bei der Grundsicherung im Alter. Auf diesen Effekt verweist auch der Bundesrat: Er warnt, dass mehr Haushalte auf Grundsicherung angewiesen sein könnten und die Kosten damit lediglich verlagert würden.
Die Zahl der Wohngeldhaushalte war 2025 um 7,2 Prozent auf den höchsten Stand seit Beginn der Statistik im Jahr 2005 gestiegen. Die Ausgaben wuchsen von knapp 4,7 auf knapp fünf Milliarden Euro. Ende 2024 hatten nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 1,22 Millionen Haushalte Wohngeld bezogen, mehr als die Hälfte davon Rentner- und Pensionärshaushalte.
Entlastung bei der Bürokratie
Neben den Kürzungen sieht der Entwurf Vereinfachungen vor. Bei der Einkommensermittlung sollen Pauschalen aus dem Einkommensteuerrecht genutzt werden, individuelle Einzelberechnungen sollen seltener nötig sein. Die Auszahlung soll nur noch auf ein Konto erfolgen, Nachweise bei Behinderung und Pflegegeld sollen einfacher werden.
Wie es weitergeht
Die Bundesregierung kann nun auf die Stellungnahme der Länder antworten, anschließend berät der Bundestag. Beschließt er das Gesetz, muss der Bundesrat abschließend zustimmen. Damit haben die Länder im weiteren Verfahren ein Mitspracherecht. Linke und Grüne hatten im Bundestag bereits im Juni Anträge eingebracht, die Kürzungen zu stoppen.
Quellen
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