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Ökodesign

Batterieverordnung

Ab Februar 2027 müssen Akkus in vielen Geräten austauschbar sein

Die EU-Batterieverordnung verpflichtet Hersteller ab dem 18. Februar 2027, Akkus in tragbaren Geräten so einzubauen, dass Nutzer sie selbst wechseln können. Für Smartphones gibt es eine weitreichende Ausnahme. Parallel weitet die EU die USB-C-Pflicht aus.

Politik2 Min.

Herausgegeben von der Bundesverbraucherhilfe

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