Entwaldung
EU-Entwaldungsverordnung gilt ab 30. Dezember für Kaffee, Kakao und weitere Waren
Nach zwei Verschiebungen wird die EU-Entwaldungsverordnung Ende Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen verbindlich. Die Kommission schließt eine dritte Verschiebung aus und hat die Pflichten vereinfacht.

Für Unternehmen, die Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rinder, Kautschuk oder Holz in der EU in Verkehr bringen oder aus ihr ausführen, beginnt am 30. Dezember 2026 eine neue Nachweispflicht. Ab diesem Tag gilt die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte für große und mittlere Marktteilnehmer. Kleinst- und Kleinunternehmen außerhalb des Holzsektors folgen am 30. Juni 2027. Erfasst sind auch zahlreiche Folgeprodukte wie Schokolade, Leder, Reifen und Möbel.
Was die Verordnung verlangt
Unternehmen müssen im Rahmen einer Sorgfaltsprüfung belegen, dass die erfassten Rohstoffe nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind. Dazu gehört, die Lieferketten bis zu den Anbauflächen samt deren Geodaten nachzuverfolgen und sich im Informationssystem der EU zu registrieren. Die Kommission stuft Erzeugerländer nach ihrem Entwaldungsrisiko ein. Ziel ist nach ihren Angaben, die mit dem Konsum in der EU verbundenen Emissionen um mindestens 32 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr zu senken.
Verschiebungen und Vereinfachungen
Ursprünglich sollte die Verordnung bereits Ende 2024 gelten. Nach einer ersten Verschiebung um ein Jahr beschloss der Rat am 18. Dezember 2025 eine weitere gezielte Änderung, die den Start auf Ende 2026 verlegte und die Sorgfaltspflichten straffte. Gedruckte Erzeugnisse wie Bücher und Zeitungen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Am 4. Mai 2026 legte die Kommission ein Vereinfachungspaket mit überarbeiteten Leitlinien vor. Sie erwartet, dass die jährlichen Kosten für die Einhaltung der Regeln im Vergleich zur ursprünglichen Fassung um etwa 75 Prozent sinken. Zugleich stellte sie klar, dass es keine dritte Verschiebung geben werde.
- 30. Dezember 2026: Geltung für große und mittlere Unternehmen sowie kleine Holzunternehmen
- 30. Juni 2027: Geltung für Kleinst- und Kleinunternehmen außerhalb des Holzsektors
- 30. Dezember 2027: Einbeziehung weiterer Produkte wie löslicher Kaffee und bestimmte Palmölderivate
Die Ausweitung auf zusätzliche Produkte beruht auf der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102. Vor dem Stichtag will die Kommission außerdem eine Datenbank zu den einschlägigen Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und eine Datenbank zu Zertifizierungssystemen einrichten. Das Informationssystem, über das Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen abgeben, wurde im Frühjahr 2026 technisch überarbeitet.
Einordnung
Für Verbraucher ändert sich am Regal zunächst wenig sichtbar. Ob und wie stark der zusätzliche Aufwand in der Lieferkette die Preise etwa für Kaffee und Schokolade beeinflusst, lässt sich derzeit nicht beziffern; belastbare Daten dazu liegen nicht vor. Die Verordnung war von Beginn an umstritten. Umweltverbände sehen in ihr ein zentrales Instrument gegen die weltweite Waldzerstörung, Teile der Wirtschaft und einige Erzeugerländer kritisierten den Nachweisaufwand. Zur Unterstützung von Erzeugerländern hat die EU unter anderem eine Team-Europe-Initiative mit einem Anfangsvolumen von 70 Millionen Euro aufgelegt.
Quellen
EntwaldungsverordnungEUDRKaffeeKakaoLieferkette
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