Digital Services Act
EU-Kommission leitet Verfahren gegen Booking.com wegen Betrugsrisiken ein
Brüssel prüft, ob die Buchungsplattform genug gegen gefälschte Unterkünfte und Phishing unternimmt und bezahlte Platzierungen ausreichend kennzeichnet. Im Raum stehen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Weltumsatzes.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein förmliches Verfahren gegen Booking.com nach dem Gesetz über digitale Dienste eingeleitet. Sie will klären, ob die Buchungsplattform die Risiken durch betrügerische Unterkunftsangebote und Phishing ausreichend bewertet und begrenzt hat und ob sie bezahlte Platzierungen in ihren Suchergebnissen hinreichend als Werbung kenntlich macht. Booking.com ist seit April 2023 als sehr große Online-Plattform eingestuft und unterliegt damit den strengsten Pflichten des Regelwerks.
Gefälschte Inserate und übernommene Gastgeberkonten
Im Mittelpunkt stehen drei Bereiche. Erstens geht es um Inserate für Unterkünfte, die es nicht gibt, um Identitätsmissbrauch und um Angebote, die geltende Anforderungen nicht erfüllen. Die Kommission prüft, ob das Unternehmen solche Risiken systematisch erfasst und wirksam gegen problematische Einträge vorgeht. Zweitens untersucht sie das Phishing mit Buchungsdaten: Betrüger übernehmen dabei Konten von Gastgebern, gelangen so an Reservierungsdaten und fordern Gäste über das plattforminterne Nachrichtensystem zu angeblichen Restzahlungen auf. Geprüft werden der Datenaustausch mit Unterkunftsanbietern und der Schutz dieses Nachrichtenkanals.
Drittens nimmt die Kommission die Sichtbarkeit von Angeboten in den Blick. Anbieter können durch höhere Provisionen eine bessere Platzierung erreichen. Brüssel will wissen, ob Nutzer erkennen können, dass eine Hervorhebung auf einer Zahlung beruht, und ob Angaben zum Auftraggeber und zu den Gründen der Anzeige verfügbar sind. Rechtlich stützt sich das Verfahren auf die Pflichten zur Risikobewertung und Risikominderung nach den Artikeln 34 und 35 sowie auf die Transparenzvorgaben für Werbung nach Artikel 26 des Gesetzes über digitale Dienste.
Vorprüfung über mehrere Jahre
Dem Schritt ging eine vorläufige Prüfung voraus. Die Kommission wertete Risikoberichte des Unternehmens aus mehreren Jahren, Transparenzberichte sowie Antworten auf Auskunftsersuchen vom September 2025 und vom Mai 2026 aus. Nach Angaben aus der Kommission wurden in einer niederländischen Erhebung allein im ersten Halbjahr 2026 mehr als 1.000 Betrugsmeldungen im Zusammenhang mit der Plattform registriert. Da Booking.com seinen Sitz in den Niederlanden hat, stimmt sich Brüssel eng mit der dortigen Verbraucher- und Marktbehörde ab. Die in der Kommission für Technologie zuständige Henna Virkkunen erklärte, Europäerinnen und Europäer müssten Urlaub buchen können, ohne Betrug fürchten zu müssen.
Kein Verstoß festgestellt, Ausgang offen
Die Kommission stellt klar, dass die Einleitung des Verfahrens keine Feststellung eines Rechtsverstoßes bedeutet und das Ergebnis nicht vorwegnimmt. Möglich sind im weiteren Verlauf einstweilige Maßnahmen, eine förmliche Entscheidung über einen Verstoß oder die Annahme verbindlicher Zusagen des Unternehmens. Bei festgestellten Verstößen sieht das Gesetz Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Eine Frist für den Abschluss gibt es nicht.
Booking.com erklärte, uneingeschränkt mit der Kommission zusammenzuarbeiten. Ziel sei es, Online-Betrug gemeinsam mit den Behörden zu bekämpfen und Reisende wie Partnerbetriebe zu schützen. Das Gesetz über digitale Dienste gilt seit Februar 2024; die Kommission hat auf seiner Grundlage bereits Verfahren gegen mehrere große Plattformen geführt.
Quellen
Booking.comDigital Services ActEU-KommissionOnline-BetrugPhishing
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