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Jugendmedienschutz

Kabinett beschließt Eckpunkte: Keine sozialen Netzwerke für Kinder unter 13

Die Bundesregierung will Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich von sozialen Netzwerken fernhalten und setzt dafür auf eine EU-weite Regel. Bis dahin soll eine nationale Übergangslösung greifen.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Bundeskanzleramt in Berlin bei Tageslicht, Sitz der Bundesregierung und des Kabinetts
Foto: Ansgar Koreng / Wikimedia Commons, CC BY 3.0 de

Die Bundesregierung will den Zugang von Kindern zu sozialen Netzwerken deutlich beschränken. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 14. Oktober, Eckpunkte von Familienministerin Karin Prien (CDU) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum beschlossen. Kern ist eine Altersgrenze: Kinder unter 13 Jahren sollen soziale Netzwerke grundsätzlich nicht nutzen dürfen. Ausnahmen soll es für Angebote geben, die nachweislich kindgerecht sind.

Brüssel soll die Altersgrenze festlegen

Die Regierung strebt eine Regelung auf europäischer Ebene an, wo es bislang kein Mindestalter für soziale Netzwerke gibt. Neben der Altersgrenze von 13 Jahren will sie dort ein Verbot suchtfördernder Gestaltung und standardmäßig abgeschaltete Empfehlungsalgorithmen durchsetzen. Bis eine EU-Regel gilt, soll eine nationale Übergangsregelung greifen. Sie sieht für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren zusätzlich abgestufte Beschränkungen vor, die in den Eckpunkten noch nicht näher ausgeführt sind.

Für die Altersprüfung setzt die Regierung auf die staatliche digitale Brieftasche. Über die EUDI-Wallet mit dem Namen d-you soll von 2027 an eine freiwillige Altersverifikation möglich sein, bei der nur die Bestätigung des Mindestalters und keine weiteren persönlichen Daten übermittelt werden.

Zwölf Maßnahmen, wenige Fristen

Das Papier bündelt zwölf Einzelmaßnahmen, vier davon gesetzlicher Art. Neben der Altersgrenze soll die Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch stärker auf die digitale Lebenswelt ausgerichtet werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch will die Regierung klarstellen, dass die elterliche Aufsichtspflicht auch die Mediennutzung umfasst. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, dies ändere nichts an der vorrangigen Verantwortung der Plattformen; auf neue EU-Regeln für große Anbieter wolle sie nicht warten.

Zu den nichtgesetzlichen Vorhaben zählen eine bundesweite Aufklärungskampagne, die noch vor Ende 2026 beginnen und sich zunächst an Eltern von Vorschulkindern richten soll, ein einheitliches KI-Lernangebot für Grundschüler nach dem Vorbild des Seepferdchen-Abzeichens sowie eine kindgerechte Meldestelle bei den Sicherheitsbehörden. Grundlage sind 56 Empfehlungen einer von Prien eingesetzten Expertenkommission. Für die meisten Maßnahmen nennt das Papier keinen Zeitplan.

Digitalwirtschaft skeptisch

Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Vorschläge im Grundsatz, hält eine feste Altersgrenze von 13 Jahren aber für ungeeignet. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder verwies zugleich auf eine Umfrage des Verbands, wonach 79 Prozent der Befragten ein KI-Lernangebot für Grundschüler für sinnvoll halten.

Offen bleibt, wie eine nationale Altersgrenze gegenüber international tätigen Plattformen durchgesetzt werden soll, solange die Altersprüfung über die Wallet freiwillig ist. Die Eckpunkte sind zudem noch nicht die angekündigte Gesamtstrategie der Regierung; weitere Maßnahmen sollen folgen.

Quellen

AltersgrenzeBundeskabinettEUDI-WalletJugendschutzSocial Media

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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