Batterieverordnung
Ab Februar 2027 müssen Akkus in vielen Geräten austauschbar sein
Die EU-Batterieverordnung verpflichtet Hersteller ab dem 18. Februar 2027, Akkus in tragbaren Geräten so einzubauen, dass Nutzer sie selbst wechseln können. Für Smartphones gibt es eine weitreichende Ausnahme. Parallel weitet die EU die USB-C-Pflicht aus.

In gut vier Monaten tritt eine der sichtbarsten Vorgaben der europäischen Batterieverordnung in Kraft. Ab dem 18. Februar 2027 müssen Gerätebatterien in neu in Verkehr gebrachten Produkten vom Endnutzer entnommen und ersetzt werden können. Grundlage ist Artikel 11 der Verordnung (EU) 2023/1542, die im Juli 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und die frühere Batterierichtlinie ersetzt.
Was die Pflicht umfasst
Der Akkutausch soll mit handelsüblichen Werkzeugen möglich sein. Ist ein Spezialwerkzeug nötig, muss der Hersteller es kostenlos mitliefern. Ersatzakkus sollen mindestens fünf Jahre lang zu einem angemessenen Preis erhältlich sein. Betroffen sind nach Fachberichten etwa Kopfhörer, E-Reader, tragbare Spielkonsolen und Laptops. Für bestimmte Geräte, die in nasser Umgebung genutzt werden, sieht die Verordnung eine begrenzte Ausnahme vor.
Die Pflicht trifft vor allem Geräte, deren Akkus heute verklebt sind und nur mit Wärme oder Lösungsmitteln gelöst werden können.
Ausnahme für Smartphones
Für Smartphones und Tablets greifen zusätzlich die Ökodesign-Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/1670. Geräte sind von der Austauschpflicht befreit, wenn ihr Akku nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent und nach 1.000 Zyklen mindestens 80 Prozent seiner Nennkapazität erreicht und das Gerät mindestens nach Schutzart IP67 gegen zeitweiliges Untertauchen geschützt ist. Fachmedien erwarten, dass viele Oberklassemodelle diese Bedingungen erfüllen. Die Pflicht dürfte deshalb vor allem Einsteiger- und Mittelklassegeräte betreffen.
Digitaler Batteriepass und Ladestandard
Die Verordnung sieht zudem einen digitalen Batteriepass vor, der über einen QR-Code Angaben etwa zu CO2-Fußabdruck, Recyclinganteil und Zusammensetzung bereitstellt. Für Batterien von Elektroautos, leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und größere Industriebatterien verlangt die Verordnung außerdem eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck.
Parallel schreitet die Vereinheitlichung beim Laden voran. Seit dem 28. April 2026 gilt die Pflicht zum USB-C-Anschluss auch für Laptops, nachdem sie für Smartphones, Tablets, Kameras und weitere Geräte bereits seit dem 28. Dezember 2024 besteht. In einem ersten Bericht vom 30. Juni 2026 hat die Kommission sieben weitere Produktgruppen für eine mögliche Ausweitung benannt, darunter Smartwatches, Fitnesstracker, VR-Brillen und Spielecontroller. Bis zum 28. Dezember 2026 soll sie prüfen, ob auch Kabel getrennt vom Gerät verkauft werden müssen. Die Kommission beziffert die Ersparnis durch die Entbündelung von Ladegeräten auf mindestens 250 Millionen Euro jährlich.
Einordnung
Verklebte Akkus ermöglichen bislang besonders flache und wasserdichte Gehäuse. Fachberichte rechnen deshalb damit, dass manche Geräte etwas dicker werden könnten. Die EU verbindet mit der Regel das Ziel längerer Nutzungsdauern, weniger Elektroschrotts und einer einfacheren Rückgewinnung von Rohstoffen wie Lithium und Kobalt.
Quellen
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