Zum Inhalt springen

Arbeitszeit

Arbeitszeitgesetz: Reform des Achtstundentags weiter ohne Entwurf

Die angekündigte Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit kommt nicht voran. Ein Entwurf aus dem Juni wurde zurückgezogen, nun legt die SPD-Basis eigene Forderungen vor.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Arbeitszeitgesetz: Reform des Achtstundentags weiter ohne Entwurf
Foto: Pentachlorphenol / Wikimedia Commons, CC0

Die Reform des Arbeitszeitgesetzes steckt fest. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Juli einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) für den Herbst angekündigt. Anfang Oktober liegt ein solcher Entwurf weiterhin nicht vor. Am 5. Oktober legten vier Arbeitsgemeinschaften der SPD ein Positionspapier vor, das die Spielräume für einen Kompromiss mit der Union weiter verengen dürfte.

Was bisher gilt

Nach geltendem Recht ist die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzt. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden erfolgt. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, im Einklang mit dieser Richtlinie eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen.

Der zurückgezogene Entwurf

Mitte Juni war ein Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium bekannt geworden. Er sah vor, dass eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nur dann gelten sollte, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht oder per Öffnungsklausel den Betriebsparteien überlässt. Im Zwölfmonatsdurchschnitt sollten 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Betriebe ohne Tarifvertrag wären beim Achtstundentag geblieben. Außerdem sollten Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch und am selben Tag erfassen. Für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten war eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen, für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten von fünf Jahren. Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten hätten nicht elektronisch aufzeichnen müssen.

Der Entwurf stieß auf breite Ablehnung. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärte, er entspreche nicht dem Koalitionsvertrag. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände forderte eine grundlegende Überarbeitung, der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisierte, dass viele nicht tarifgebundene Handwerksbetriebe ausgeschlossen würden. Das Ministerium zog den Entwurf daraufhin zurück. Der Koalitionsausschuss klammerte das Thema bei seiner Sitzung Anfang Juli aus.

Forderungen der SPD-Basis

Das Papier der SPD-Frauen, der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit, der Jusos und der AG 60plus verlangt unter anderem:

  • eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ausschließlich über Tarifverträge, der Achtstundentag bleibt als Grundsatz
  • eine durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche
  • eine vollständige elektronische Arbeitszeiterfassung
  • gesetzliche Mindestzuschläge für Überstunden ab der ersten Stunde
  • Ausnahmen für Branchen mit hohem Risiko für Schwarzarbeit

CDU und CSU wollen dagegen ein Wochenmodell, in dem Arbeitgeber und Beschäftigte innerhalb eines festgelegten Rahmens flexibler über die Verteilung der Arbeitszeit entscheiden können, auch ohne Tarifbindung. Die Gewerkschaften lehnen eine Abkehr vom Achtstundentag ab und warnen vor gesundheitlichen Risiken längerer Arbeitstage.

Einordnung

Unabhängig von der Reform besteht bereits heute eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Sie folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 und einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022. Ein ursprünglich angestrebtes Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2027 erscheint ohne Kabinettsbeschluss kaum noch erreichbar, da danach noch Bundestag und Bundesrat beraten müssen.

Quellen

AchtstundentagArbeitszeiterfassungArbeitszeitgesetzTarifvertragWochenarbeitszeit

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

Beitrag teilen

Weitere Nachrichten

Herausgegeben von der Bundesverbraucherhilfe

Hilfe statt Schutz.

Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher und hilft Unternehmen, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Bundesverbraucherblatt ist ihr Nachrichtenmedium.

Mitglied werden