Obdachlosigkeit
EU-Sozialminister wollen Empfehlung gegen Obdachlosigkeit verabschieden
In Luxemburg soll der Rat eine Empfehlung annehmen, die Obdachlosigkeit bis 2030 beenden helfen soll. Sie setzt auf Vorbeugung und Housing First, bleibt aber rechtlich unverbindlich.

Die für Beschäftigung und Soziales zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Staaten wollen an diesem Montag in Luxemburg eine Empfehlung zur Bekämpfung von Wohnungsausgrenzung und Obdachlosigkeit annehmen. Der Text liegt dem Rat in einer Fassung vom 14. Oktober vor und geht auf den Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum zurück, den die Kommission im Dezember 2025 vorgestellt hatte. Den Vorsitz der Sitzung führt die irische Ratspräsidentschaft.
Ziel: Obdachlosigkeit bis 2030 beenden
Die Empfehlung knüpft an die Erklärung von Lissabon an, mit der sich die EU-Staaten das Ziel gesetzt haben, Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden. Die Mitgliedstaaten sollen dafür zeitlich gebundene, erreichbare und messbare Ziele festlegen. Zwei Mindeststandards werden ausdrücklich genannt: Jeder Mensch, der auf der Straße lebt, soll ein Angebot für eine Notunterkunft erhalten. Wer in einer Notunterkunft lebt oder eine Einrichtung verlässt, soll zeitnah Unterstützung beim Zugang zu einer dauerhaften Wohnung bekommen. Zahlenvorgaben für den Abbau der Obdachlosigkeit enthält der Text nicht.
Nach Schätzungen, die der Entwurf anführt, sind in der EU mehr als eine Million Menschen obdachlos, in mehreren Mitgliedstaaten mit steigender Tendenz. Rund 17 Prozent der Bevölkerung lebten 2024 in überbelegten Wohnungen. Die Hauspreise sind zwischen 2013 und 2024 nominal um mehr als 60 Prozent gestiegen, die Baupreise zwischen 2010 und 2024 um 56 Prozent.
Vorbeugung und Wohnung zuerst
Im Zentrum stehen Prävention und ein schneller Zugang zu dauerhaftem Wohnraum. Die Staaten sollen Schuldnerberatung, Frühwarnsysteme und Mietnotfallhilfen ausbauen und Zwangsräumungen möglichst vermeiden. Niemand soll aus Haft, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Jugendhilfe entlassen werden, ohne dass eine Wohnperspektive besteht. Kein Kind soll ohne angemessene Unterkunft bleiben. Wo angebracht, wird der Ansatz Housing First empfohlen, bei dem Betroffene zuerst eine eigene Wohnung und anschließend begleitende Hilfe erhalten.
Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten das Angebot an bezahlbarem und sozialem Wohnraum vergrößern, etwa durch langfristige Mietverträge, die Förderung gemeinnütziger Wohnformen und feste Anteile an Sozialwohnungen bei Neubauprojekten. Die Finanzierung soll verlässlich gestaltet und durch EU-Mittel ergänzt werden. Bis März 2026 wurden im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik mindestens 3,3 Milliarden Euro für bezahlbaren Wohnraum umgewidmet.
Unverbindlich, aber mit Berichtspflicht
Rechtlich bindend ist die Empfehlung nicht. Sie stützt sich auf die Zuständigkeit der Union für die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und soll die nationalen Kompetenzen ausdrücklich unberührt lassen. Die Mitgliedstaaten sollen der Kommission alle fünf Jahre über Fortschritte berichten, die Kommission soll die Umsetzung fünf Jahre nach der Annahme bewerten.
Die Frage der Zuständigkeit bleibt in der Wohnungspolitik umstritten. Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag eine Rüge gegen den Entwurf eines europäischen Gesetzes für bezahlbaren Wohnraum beschlossen, weil er die Kompetenzen der Länder verletzt sieht. Neben der Empfehlung beraten die Minister in Luxemburg über ein geplantes Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze und über Schlussfolgerungen zur Gleichstellung. Für den Nachmittag ist eine Pressekonferenz angesetzt.
Quellen
EU-SozialpolitikHousing FirstObdachlosigkeitSozialwohnungenWohnungslosigkeit
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.



