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Digital Services Act

EU-Kommission akzeptiert Temus Plan gegen gefährliche Produkte

Nach der Geldbuße von 200 Millionen Euro im Mai hat Brüssel den Maßnahmenplan des Onlinemarktplatzes angenommen. Bis Ende November muss Temu eine erste Zwischenbewertung vorlegen.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Schlichter brauner Versandkarton aus Pappe auf einem grauen Boden
Foto: Newasty / Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Die Europäische Kommission hat am Montag den Aktionsplan des Onlinemarktplatzes Temu angenommen, mit dem das Unternehmen einen festgestellten Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste beheben will. Der Plan soll die Risiken verringern, die von illegalen und potenziell gefährlichen Produkten auf der Plattform ausgehen. Grundlage ist eine Entscheidung vom 28. Mai 2026, mit der Brüssel gegen Temu eine Geldbuße von 200 Millionen Euro verhängt hatte.

Ein Verfahren mit langer Vorgeschichte

Temu war im Mai 2024 als sehr große Onlineplattform im Sinne des Digital Services Act eingestuft worden. Für Dienste dieser Größe gelten besonders strenge Pflichten: Sie müssen die systemischen Risiken ihres Angebots selbst untersuchen, bewerten und wirksam begrenzen. Im Oktober 2024 eröffnete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen den Marktplatz, im Juli 2025 legte sie vorläufige Feststellungen vor. Nach Auffassung der Behörde hatte Temu seine Pflichten zur Risikoanalyse nicht ausreichend erfüllt und die Gefahren auf der eigenen Plattform unterschätzt. Die Kommission wertete das als schweren Verstoß.

Gestützt wurde der Vorwurf auf Testkäufe einer unabhängigen Prüforganisation aus dem Jahr 2025. Dabei fielen vor allem elektrische Ladegeräte und Babyspielzeug auf. Ein großer Teil der Ladegeräte bestand grundlegende Sicherheitsprüfungen nicht, beim Spielzeug wurden problematische chemische Inhaltsstoffe und verschluckbare Kleinteile festgestellt. Die Tests betrafen ausgewählte Produkte. Über den Anteil rechtswidriger Angebote am gesamten Sortiment lassen sie keine Aussage zu.

Fünf Felder für Nachbesserungen

Der nun akzeptierte Plan setzt an mehreren Stellen an, an denen die Kommission Defizite gesehen hatte. Temu sagt zu,

  • seine Risikoanalysen auf aktuelle, verlässliche und auf den eigenen Dienst zugeschnittene Daten zu stützen,
  • mit belastbaren Kennzahlen nachzuweisen, ob Schutzmaßnahmen die Zahl illegaler Angebote tatsächlich senken,
  • offenzulegen, wo automatisierte und manuelle Prüfungen von Händlerangeboten an ihre Grenzen stoßen,
  • zu untersuchen, ob der Empfehlungsalgorithmus die Verbreitung illegaler Waren begünstigt,
  • und zu analysieren, wie Händler Funktionen der Plattform ausnutzen, um Kontrollen zu umgehen.

Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, Temu schätze den konstruktiven Austausch mit der Kommission. Der Plan belege die Investitionen des Unternehmens in seine Compliance-Strukturen.

Zwischenbilanz Ende November

Mit der Annahme des Plans sind die beanstandeten Verstöße nicht ausgeräumt. Die Entscheidung bildet vielmehr den Rahmen, innerhalb dessen Temu nachbessern muss und die Kommission die Fortschritte prüft. Bis zum 30. November 2026 soll der Marktplatz eine Zwischenbewertung seiner Risiken vorlegen, die den Stand der Umsetzung dokumentiert. Nach Agenturberichten hat Temu insgesamt vier Monate Zeit, die Zusagen umzusetzen.

Hält die Kommission die Anstrengungen für unzureichend, kann sie weitere Maßnahmen ergreifen, unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Zwangsgelder. Diese kämen zu der bereits verhängten Geldbuße hinzu und sollen die Einhaltung der Pflichten erzwingen. Ob die Zusagen das Angebot auf dem Marktplatz spürbar sicherer machen, wird sich damit vor allem an den Kennzahlen zeigen, die Temu selbst liefern muss und die Brüssel nun überprüfen wird.

Quellen

Digital Services ActEU-KommissionOnlinehandelProduktsicherheitTemu

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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