Führerscheinreform
Bundestag beschließt Führerscheinreform, Streit um die versprochene Ersparnis bleibt
Theorie per App, keine festen Sonderfahrten, kürzere Prüfung: Der Bundestag hat die Reform gebilligt. Ob der Führerschein billiger wird, ist umstritten, zustimmen muss noch der Bundesrat.

Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 5. November, die Reform der Fahrausbildung beschlossen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD nahm das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung des Verkehrsausschusses an, AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Bei der Vorstellung der Pläne war noch vom Anfang des Jahres 2027 die Rede. Nach einem Agenturbericht ist für das Gesetz wie für die begleitende Verordnung des Bundesverkehrsministeriums die Zustimmung des Bundesrats nötig.
Was sich in der Ausbildung ändert
Die Präsenzpflicht im Theorieunterricht entfällt. Der Stoff kann künftig vollständig digital, etwa per App, vermittelt werden, über Form und Angebot entscheiden die Fahrschulen. Der Fragenkatalog der Theorieprüfung wird verkleinert, das Bewertungssystem vereinfacht. Auch die zwölf vorgeschriebenen Sonderfahrten fallen als feste Stückzahl weg. Gesetzlich bleibt nur, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit stattfinden müssen. Den Umfang bestimmen das Können des Fahrschülers und die Einschätzung des Fahrlehrers.
Die praktische Prüfung der Klasse B wird nach dem Agenturbericht kürzer: Die Fahrzeit sinkt von 30 auf 25 Minuten, die gesamte Prüfungsdauer von 55 auf 40 Minuten. Damit sollen täglich mehr Prüfungen möglich werden. Preise und Bestehensquoten der Fahrschulen sollen online in einer Datenbank einsehbar sein.
Übungsfahrten mit den Eltern als Länderoption
Eine Experimentierklausel erlaubt Übungsfahrten auf öffentlichen Straßen unter Anleitung nahestehender Personen, etwa der Eltern. Fahrschüler müssen dafür die Theorieprüfung bestanden und sechs Fahrstunden absolviert haben. Die Begleitperson braucht mindestens sieben Jahre den Pkw-Führerschein und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Gegenüber dem Regierungsentwurf verschärfte das Parlament die Regeln: Begleitpersonen sollen auch praktisch in der Fahrschule vorbereitet werden. Jedes Land muss die Regelung gesondert per Verordnung einführen.
Wie groß die Entlastung ausfällt, ist offen
Der Pkw-Führerschein kostet laut Bundesverkehrsministerium derzeit im Schnitt rund 3.400 Euro. Minister Steffen Bilger (CDU) stellte eine Ersparnis von mehreren hundert Euro in Aussicht, im besten Fall bis zu 1.000 Euro, und verwies auf regionale Unterschiede. Der ADAC hält im günstigsten Fall ein Drittel weniger für möglich, mahnt aber, Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit dürften nicht leiden.
Widerspruch kommt aus der Branche. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände kann die Rechnung des Ministers nicht nachvollziehen und lehnt die Ausbildung durch Laien strikt ab. Auch der Verband Moving hält eine Ersparnis von bis zu 1.000 Euro bei der jetzigen Ausgestaltung für unrealistisch und sieht den Wegfall der Präsenzpflicht kritisch. Aus der Koalition kamen vorsichtigere Töne als vom Minister: Der SPD-Abgeordnete Truels Reichardt nannte die Höhe noch nicht absehbar, sie hänge auch von den Fahrschulen ab. Der CDU-Abgeordnete Henning Rehbaum verwies auf die Beratungen der Länder im Bundesrat. Für die Linke sagte Jorrit Bosch, die eigentlichen Kostentreiber wie Fahrzeug- und Betriebskosten blieben unberührt. Das Ministerium betont, die Verkehrssicherheit bleibe oberstes Gebot.
In einer zusätzlich angenommenen Entschließung fordert der Bundestag unter anderem eine nationale Regelung, nach der Inhaber der Klassen B und T innerhalb Deutschlands Anhänger bis fünf Tonnen ziehen dürfen. Auch soll sich die Regierung auf EU-Ebene für begleitetes Fahren ab 16 Jahren einsetzen. Anträge von AfD und Grünen fanden keine Mehrheit.
Quellen
BundestagFahrschuleFührerschein
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