Einkommensteuer
Kabinett beschließt Steuerreform 2027: Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro
Die Bundesregierung will Einkommensteuerzahler ab 2027 um rund zehn Milliarden Euro jährlich entlasten. Grundfreibetrag und Kindergeld steigen, der Tarif wird in der Mitte abgeflacht.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Maßnahmen ab dem kommenden Jahr greifen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das Entlastungsvolumen beziffert die Regierung auf etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr. Der Entwurf muss noch das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
Die wichtigsten Eckpunkte
Kern der Reform ist eine Anhebung des Grundfreibetrags, bis zu dem das Einkommen steuerfrei bleibt. Er soll 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen. Zugleich will die Koalition den Einkommensteuertarif im Bereich zu versteuernder Einkommen zwischen 17.800 und 70.600 Euro abflachen. In diesem Korridor liegt ein Großteil der Arbeitnehmereinkommen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der ohne Einzelnachweis für Werbungskosten angesetzt wird, soll auf 1.430 Euro steigen.
- Grundfreibetrag: 12.564 Euro (2027), 12.900 Euro (2028)
- Kinderfreibetrag: 10.056 Euro (2027), 10.236 Euro (2028)
- Kindergeld: 267 Euro (2027), 272 Euro (2028) je Kind und Monat, bisher 259 Euro
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.430 Euro
- Steuerbonus für Handwerkerleistungen: 15 statt 20 Prozent, höchstens 900 statt 1.200 Euro
- Pauschsteuer für Minijobs: 5 statt 2 Prozent
Gegenfinanzierung und Einschnitte
Zur Gegenfinanzierung will die Regierung unter anderem den Reichensteuersatz verändern, der auf sehr hohe Einkommen erhoben wird. Daneben enthält der Entwurf Kürzungen, die einen breiten Kreis von Haushalten betreffen. So soll die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Privathaushalt von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten sinken, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro im Jahr. Der Pauschsteuersatz für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Im Gegenzug wird die Stundenlohngrenze, bis zu der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit steuerlich begünstigt sind, von 50 auf 75 Euro angehoben.
Unabhängig von der Steuerreform hat der Bundestag bereits am 9. Juli 2026 beschlossen, das Kindergeld künftig ohne eigenen Antrag auszuzahlen. Das Verfahren soll ab März 2027 zunächst für Geschwisterkinder und ab November 2027 für erstgeborene Kinder gelten.
Als Beispiel nennt die Bundesregierung eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro. Sie soll ab 2028 um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden.
Kritik und weiteres Verfahren
Der Entwurf stößt auf Widerspruch. Von kommunaler Seite wird auf jährliche Haushaltsdefizite von rund 30 Milliarden Euro verwiesen. Sozial- und Familienverbände halten die Entlastung für Familien für zu gering. Andere Kritiker bemängeln, dass Bezieher kleiner Einkommen kaum profitierten und die sogenannte kalte Progression, also die Mehrbelastung durch inflationsbedingte Lohnerhöhungen, nicht ausreichend ausgeglichen werde. Nach Medienberichten sinkt die Nettoentlastung 2028 deutlich, weil dann die Gegenfinanzierung stärker greift.
Über den Entwurf beraten nun Bundestag und Bundesrat. Da die Einkommensteuer Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zusteht, ist die Zustimmung der Länderkammer erforderlich. Damit die Änderungen zum 1. Januar 2027 wirksam werden können, müsste das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende abgeschlossen sein.
Quellen
EinkommensteuerGrundfreibetragHandwerkerbonusKindergeldSteuerreform 2027
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.



