Steuerpolitik
Einkommensteuerreform 2027: Bundestag berät höheren Grundfreibetrag und mehr Kindergeld
Der Bundestag hat die Einkommensteuerreform der Bundesregierung in erster Lesung beraten. Sie sieht für 2027 und 2028 Entlastungen von mehr als zehn Milliarden Euro vor, die Opposition hält sie für unzureichend.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung über das Einkommensteuerreformgesetz 2027 der Bundesregierung beraten und den Entwurf zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Zusammen mit dem Jahressteuergesetz 2026 standen damit zwei Vorhaben auf der Tagesordnung, die für Millionen Steuerpflichtige und Familien finanzielle Folgen haben. Das Entlastungsvolumen beziffert die Bundesregierung für die Jahre 2027 und 2028 zusammen auf mehr als zehn Milliarden Euro.
Grundfreibetrag, Pauschbetrag und Kindergeld
Der Grundfreibetrag soll von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag will die Regierung von 1.230 Euro auf 1.430 Euro anheben. Für Familien sieht der Entwurf eine Erhöhung des Kindergeldes von 259 Euro auf 267 Euro monatlich ab Januar 2027 und auf 272 Euro ab Januar 2028 vor. Der Kinderfreibetrag soll um 300 Euro auf 7.128 Euro wachsen; zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 Euro ergibt sich ein Gesamtbetrag von 10.056 Euro.
Bei den Zuschlägen für Sonntags- und Feiertagsarbeit soll der steuerfrei berücksichtigungsfähige Stundenlohn ab dem 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro steigen. Für Nachtarbeit bleibt es bei 50 Euro.
Gegenfinanzierung über Spitzensatz und Handwerkerbonus
Zur Finanzierung greift der Entwurf an mehreren Stellen ein. Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten, ein neuer Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Die Pauschsteuer für Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Die Steuermindereinnahmen gibt die Regierung mit 4,515 Milliarden Euro für 2027 und 6,02 Milliarden Euro für 2028 an. Der Sozialversicherung entgehen durch die Änderungen bei den Zuschlägen nach Regierungsangaben rund 300 Millionen Euro im Jahr.
Höhere Steuerzinsen und elektronische Bescheide
Das parallel beratene Jahressteuergesetz 2026 enthält überwiegend technische Änderungen. Für Privatpersonen ist vor allem die Verdoppelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat ab 2027 relevant. Zudem sollen Einkommensteuerbescheide ab 2027 nur noch elektronisch an Steuerpflichtige mit ELSTER-Konto gehen. Kinder, die in einem anderen Staat der EU oder des EWR leben, erhalten nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs künftig die vollen Kinderfreibeträge.
Koalition verteidigt, Opposition kritisiert
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte in der Debatte, die Reform setze im Rahmen des Möglichen die richtigen Schwerpunkte. Eine Familie mit zwei Kindern und zwei mittleren Einkommen werde um 600 Euro im Jahr entlastet. Fritz Güntzler (CDU/CSU) verwies auf 36 Millionen Steuerpflichtige, die profitierten, hätte sich aber einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression gewünscht und regte an, dies im Verfahren zu prüfen.
Kay Gottschalk (AfD) bezeichnete das Vorhaben als verdeckte Steuererhöhung, weil der höhere Grundfreibetrag die kalte Progression nicht ausgleiche. Sascha Müller (Grüne) kritisierte, dass Kinderfreibeträge vor allem Spitzenverdienern nützten; seine Fraktion legte einen eigenen Antrag vor, der den Abstand zwischen Kindergeld und Freibetragswirkung schließen soll. Doris Achelwilm (Linke) forderte eine stärkere Entlastung von Einkommen bis 7.000 Euro im Monat und eine höhere Belastung der obersten fünf Prozent. Der Bundesrat befasst sich am 16. Oktober mit dem Gesetzentwurf; seine Ausschüsse empfehlen unter anderem Änderungen beim Handwerkerbonus und bei den steuerfreien Zuschlägen.
Quellen
BundestagEinkommensteuerGrundfreibetragJahressteuergesetzKindergeld
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