Zahlungsverkehr
Ein Jahr Empfängerüberprüfung: Wie es um Echtzeitzahlungen und digitalen Euro steht
Seit dem 9. Oktober 2025 gleichen Banken vor jeder Euro-Überweisung Name und IBAN des Empfängers ab. Parallel verhandeln die EU-Institutionen über den digitalen Euro, dessen Ausgabe frühestens 2029 möglich wäre.

Vor einem Jahr, am 9. Oktober 2025, ist im Euroraum die sogenannte Empfängerüberprüfung in Kraft getreten. Seitdem müssen Banken vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der eingegebene Name zum Konto mit der angegebenen IBAN passt. Zum selben Stichtag wurden Zahlungsdienstleister verpflichtet, ihren Kunden Echtzeitüberweisungen anzubieten. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/886 über Sofortzahlungen. Parallel dazu ringen Europäisches Parlament, Rat und Kommission um den Rechtsrahmen für einen digitalen Euro.
So funktioniert der Abgleich
Die Prüfung, international als Verification of Payee bezeichnet, gilt für herkömmliche SEPA-Überweisungen ebenso wie für Echtzeitüberweisungen in Euro. Die Bank des Empfängers vergleicht die Angaben mit ihren Daten. Der Zahler erhält eine von drei Rückmeldungen: Übereinstimmung, weitgehende Übereinstimmung mit Hinweis auf den korrekten Namen oder keine Übereinstimmung. Die Entscheidung über die Ausführung bleibt beim Kunden. Gibt er eine Zahlung trotz Warnung frei und landet das Geld beim falschen Empfänger, trägt er nach Angaben der Kreditwirtschaft das Risiko selbst. Gebühren für die Prüfung fallen laut Bundesverband deutscher Banken weder für Zahler noch für Empfänger an.
Eine Abweichung bedeutet nicht zwingend Betrug, etwa wenn ein Geschäftskonto auf den Namen des Inhabers statt der Firma läuft. Für Überweisungen nach Großbritannien und in die Schweiz ist der Abgleich nicht vorgesehen. Belastbare Zahlen zur Wirkung der Prüfung auf Fehlüberweisungen und Betrugsfälle liegen bislang nicht öffentlich vor.
Echtzeitüberweisung zum Standardpreis
Bereits seit dem 9. Januar 2025 dürfen Banken für Echtzeitüberweisungen keine höheren Entgelte verlangen als für normale Überweisungen. Das Geld soll dabei innerhalb von zehn Sekunden und rund um die Uhr gutgeschrieben werden. EU-weit, also auch in Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums, soll die Empfängerüberprüfung bis zum 9. Juli 2027 gelten.
Digitaler Euro im Trilog
Beim digitalen Euro hat das Europäische Parlament am 9. Juli 2026 in Straßburg den Weg für Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten frei gemacht. Zuvor hatte der Wirtschafts- und Währungsausschuss am 23. Juni eine Position mit 43 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Der Rat hatte sich bereits im Dezember 2025 festgelegt. Nach der Parlamentsposition soll der digitale Euro gesetzliches Zahlungsmittel werden, Bargeld ergänzen und nicht ersetzen, online wie offline nutzbar sein und in der Grundversion kostenlos bleiben. Die Europäische Zentralbank soll keinen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten. Über die Obergrenze, bis zu der Privatpersonen digitale Euro halten dürfen, sollen Kommission und EZB auf Grundlage eines technischen Berichts entscheiden.
Umstritten sind im Trilog vor allem Haltegrenzen, Händlergebühren und Offline-Zahlungen. Teile der Kreditwirtschaft befürchten Einlagenabflüsse, die EZB und Fachleute halten zu niedrige Grenzen dagegen für ein Hindernis. Die EZB will für eine erste Ausgabe im Jahr 2029 bereit sein. Voraussetzung ist nach ihren Angaben, dass das Gesetz noch 2026 verabschiedet wird; dann könnten ab Mitte 2027 Pilotzahlungen stattfinden. Die Kosten für Entwicklung und Einführung bis 2029 beziffert die Notenbank auf rund 1,3 Milliarden Euro.
Quellen
Digitaler EuroEchtzeitüberweisungEmpfängerüberprüfungSEPAZahlungsverkehr
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