Altersvorsorge
Altersvorsorgedepot: Neue geförderte Privatrente löst Riester zum Jahreswechsel ab
Ab dem 1. Januar 2027 gilt für neue Verträge das reformierte System der geförderten privaten Altersvorsorge. Kern ist ein Depot ohne Garantiezwang, bestehende Riester-Verträge laufen weiter.

In knapp drei Monaten startet die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Zum 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgereformgesetz das Riester-System für Neuverträge ab. Der Bundestag hatte das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 ohne Änderungen zu. Anbieter bereiten sich derzeit auf den Vertriebsstart vor. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigte am 23. September 2026, dass die Versicherer neue Angebote zum Jahresbeginn planen.
Was sich ändert
Zentrales Produkt ist das Altersvorsorgedepot, in dem gefördert in Aktien, Fonds und ETF angelegt werden kann, ohne dass eine Beitragsgarantie vorgeschrieben ist. Produkte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt bleiben möglich. Nach der beschlossenen Fassung gelten unter anderem folgende Eckwerte:
- Grundzulage von 50 Prozent auf Eigenbeiträge bis 360 Euro und 25 Prozent auf Beiträge zwischen 360 und 1.800 Euro im Jahr, höchstens 540 Euro
- erstmals Zugang für Selbstständige
- ein vereinfachtes Standarddepot mit einer Kostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr; im Regierungsentwurf waren 1,5 Prozent vorgesehen
- neben lebenslangen Renten auch befristete Auszahlpläne
Neben privaten Anbietern soll es ein staatlich organisiertes Standarddepot geben. Nach einer Empfehlung des Finanzausschusses könnte die Deutsche Bundesbank es verwalten. Riester-Verträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, können nach Angaben des GDV unverändert weitergeführt werden.
Zustimmung und Kritik
Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD für das Gesetz, die AfD und die Grünen enthielten sich, Die Linke stimmte dagegen. Die SPD sah im öffentlichen Standarddepot einen Maßstab für die Kosten anderer Anbieter. Die Grünen begrüßten das staatliche Angebot, kritisierten aber die verbleibende Produktvielfalt und forderten eine automatische Einbeziehung aller Beschäftigten. Die Linke bemängelte unter anderem, dass eine Absicherung bei Erwerbsminderung und Tod nicht mehr vorgesehen ist.
Vermittlerverbände wandten sich nach dem Bundesratsbeschluss gegen die staatliche Lösung. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisierte, der Staat trete zugleich als Regulierer und Anbieter auf. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW warnte vor den Folgen eines Verzichts auf Beratung. Der GDV sieht in der Reform dagegen eine Chance, weil Versicherer als einzige Anbietergruppe auch eine lebenslange Rente anbieten könnten.
Frühstart-Rente im Verfahren
Parallel berät der Bundestag über die Frühstart-Rente, mit der der Staat Beiträge für Kinder in ein kapitalgedecktes Konto einzahlen soll. Das Kabinett hatte den Entwurf im August beschlossen. Der Bundesrat empfahl am 11. September 2026 fünf Änderungen, unter anderem die Beschränkung auf einen geförderten Vertrag und eine bessere Information der Kinder über die Wertentwicklung. Die Bundesregierung sagte am 30. September eine Prüfung zu, am 5. Oktober hörte der Finanzausschuss Sachverständige an.
Wie es weitergeht
Für den Markt ist der Jahreswechsel ein Einschnitt. Der GDV erwartet nach eigenen Angaben, dass manche Sparer Vorsorgeentscheidungen bis zum Start der neuen Förderung aufschieben. Im jüngsten Konjunkturtest der Versicherer stiegen die Erwartungen an das Neugeschäft mit laufenden Beiträgen, was der Verband mit dem bevorstehenden Start der Reform begründet.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Altersvorsorgereform beschlossen (27.03.2026)
- GDV: Versicherer fordern konsequente Fortsetzung der Altersvorsorgereform (23.09.2026)
- DAS INVESTMENT: Altersvorsorgereform beschlossen, Vermittlerverbände kritisieren (08.05.2026)
- aba: Bundesrat verlangt Änderungen der Frühstartrente (07.10.2026)
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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.



