Wohngeld
Wohngeld-Reform: Bundestag hört Experten zu Kürzungen von mehr als einer Milliarde Euro
Der Wohnungsausschuss befasst sich am Mittwoch mit dem Sparkurs beim Wohngeld. Nach Angaben des Bauministeriums verliert rund ein Drittel der Haushalte den Anspruch, der Mieterbund spricht von einem Rückschritt.

Der Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hört am Mittwoch, dem 4. November, Sachverständige zur geplanten Wohngeld-Reform der Bundesregierung an. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/8284 soll zum Jahreswechsel greifen und die öffentlichen Haushalte im kommenden Jahr um rund 1,16 Milliarden Euro entlasten. Der Bundestag hatte ihn in der Nacht zum 9. Oktober in erster Lesung beraten. Beschlossen ist er noch nicht.
Was der Entwurf ändert
Die reguläre Anpassung des Wohngeldes zum 1. Januar 2027 soll entfallen. Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird halbiert und beträgt für einen Einpersonenhaushalt dann 48 Euro, der gesamte Betrag zur Heizkostenentlastung 62,40 Euro. Außerdem wird ein Parameter der Wohngeldformel verändert, nach der die Leistung berechnet wird. Liegt das errechnete Wohngeld unter 15 Euro im Monat, besteht kein Anspruch. Bereits bewilligtes Wohngeld bleibt bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums unverändert.
Ende 2025 bezogen nach Angaben des Evangelischen Pressedienstes rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. Nach Angaben des Bauministeriums verliert etwa ein Drittel von ihnen den Anspruch, also mehr als 400.000 Haushalte. Die übrigen erhalten weniger. Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.
Die Rechnung der Bundesregierung
Beim Wohngeld selbst sollen Bund und Länder laut Drucksache im Jahr 2027 jeweils 738 Millionen Euro sparen, ab 2029 jeweils 1,08 Milliarden Euro. Dem stehen höhere Ausgaben in anderen Systemen gegenüber: Beim Bund steigen die Kosten für die Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch von 194 Millionen Euro im Jahr 2027 auf 430 Millionen Euro ab 2029, bei den Kommunen von 33 auf 74 Millionen Euro. In der Sozialhilfe rechnet der Bund mit Mehrkosten von 114 Millionen Euro im Jahr 2027 und 224 Millionen Euro ab 2029. Unter dem Strich weist der Entwurf eine Entlastung von 1,156 Milliarden Euro für 2027 und von 1,504 Milliarden Euro ab 2029 aus.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) verteidigte die Pläne im Oktober mit dem Konsolidierungsdruck im Haushalt. Die Mittel ihres Hauses seien überwiegend für langfristige Investitionen gebunden, das Wohngeld sei unter den gegebenen Bedingungen der einzige gangbare Weg.
Widerspruch aus Opposition und Verbänden
Aus der Opposition kommt Kritik. Die Grünen-Abgeordnete Mayra Vriesema warnte, Menschen mit Arbeit verlören die Sicherheit, ihre Wohnung halten zu können. Die Linken-Abgeordnete Sahra Mirow sprach von drohenden Mietrückständen und Kündigungen. Auch der AfD-Abgeordnete Otto Strauß bezeichnete die Pläne als falschen Weg.
Der Deutsche Mieterbund hatte bereits den Referentenentwurf im Juni als sozialpolitischen Rückschritt kritisiert und seinerzeit geschätzt, dass rund 500.000 Haushalte aus dem Wohngeld fallen könnten. Er bezweifelt, dass der Staat im Ergebnis spart, weil Ausgaben in die Grundsicherung verlagert würden. Für die Anhörung liegen Stellungnahmen unter anderem des Mieterbunds, des Eigentümerverbands Haus und Grund, des Wohnungswirtschaftsverbands GdW, des DGB und des Paritätischen Gesamtverbands sowie kommunaler Spitzenverbände vor. Der Bundesrat hat am 25. September zu dem Entwurf Stellung genommen.
Quellen
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