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Stromanbieter Grüüün

Grüüün stellt die Belieferung ein, Verbraucherschützer prüfen eine Sammelklage

Der Stromanbieter Grüüün beendet zum 31. Oktober sein bundesweites Angebot für Privatkunden. Der vzbv prüft eine Sammelklage, die Bundesnetzagentur führt ein Aufsichtsverfahren.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Hochspannungsmasten einer Stromleitung bei Pfungstadt unter bewölktem Himmel
Foto: Kreuzschnabel / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Der Stromanbieter Grüüün beendet an diesem Samstag, dem 31. Oktober 2026, die Belieferung seiner Privatkunden. Hinter der Marke steht die Münch Energie GmbH & Co. KG aus Rugendorf. Das Unternehmen hatte Anfang Oktober angekündigt, sein bundesweites Angebot für Verbraucher einzustellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte am 29. Oktober mit, er prüfe eine Sammelklage. Die Bundesnetzagentur hatte bereits am 20. Oktober ein Aufsichtsverfahren gegen den Anbieter eingeleitet.

Laufende Verträge als Kern des Streits

Grüüün begründet den Rückzug nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit mehreren politischen Entscheidungen der vergangenen Monate und beruft sich teilweise auf Rechtsänderungen, die noch nicht in Kraft sind. Der Anbieter hatte mit einer zehnjährigen Preisgarantie geworben. Nach Auffassung des vzbv beendet die bloße Ankündigung laufende Verträge nicht, da diese beide Seiten einschließlich ihrer Laufzeiten und Kündigungsfristen binden. Erwartete Gesetzesänderungen rechnet der Verband dem unternehmerischen Risiko des Anbieters zu. Auch die Verbraucherzentrale NRW hält eine außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund für zulässig und wertet absehbare Rechtsänderungen nicht als solchen.

Der vzbv sieht mögliche Ansprüche auf Schadensersatz für die Mehrkosten eines neuen Vertrags. In den bekannten Fällen seien die Ersatzangebote, die Grüüün empfiehlt, teurer als die ursprünglich zugesagten Konditionen. Die Mehrkosten des erzwungenen Wechsels dürften nicht an den Verbrauchern hängen bleiben, erklärte Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen beim vzbv. Ob der Verband tatsächlich klagt, hängt nach eigenen Angaben davon ab, wie viele Menschen betroffen sind. Eine Kundenzahl hat bislang keine der beteiligten Stellen veröffentlicht.

Bundesnetzagentur prüft die Anzeigepflicht

Die Bundesnetzagentur untersucht, ob das Unternehmen seine Tätigkeit beenden will, ohne dies rechtzeitig angezeigt zu haben. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss eine solche Anzeige der Behörde mindestens drei Monate vor dem geplanten Ende vorliegen. Zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung war nach Angaben der Behörde keine Anzeige eingegangen. Geprüft wird zudem, ob die Kundeninformationen den Transparenzvorgaben des Gesetzes genügen. Behördenpräsident Klaus Müller erklärte, gerade in Zeiten steigender Energiepreise müsse sich jeder auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verlassen können. Die Behörde kann rechtswidriges Verhalten untersagen und Bußgelder verhängen. Individuelle Ansprüche der Kunden klärt das Verfahren nicht. Die Schlichtungsstelle Energie setzt Schlichtungen nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW für die Dauer des Verfahrens aus.

Grundversorgung ab November

Ab dem 1. November übernimmt in der Regel der örtliche Grundversorger die Belieferung der bisherigen Kunden, meist zu einem höheren Preis. Die Verbraucherzentrale NRW geht von einer Grundversorgung aus. Eine auf drei Monate begrenzte Ersatzversorgung käme in Betracht, falls Grüüün seine Netznutzungsverträge verliert. Die Grundversorgung ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.

Grüüün kündigt an, im November Abschlussrechnungen zu erstellen und Guthaben auszuzahlen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Lieferende vorliegen, also bis zum 12. Dezember 2026. Ein Guthaben ist danach binnen zwei Wochen zu erstatten. Hinweise auf ein Insolvenzverfahren liegen der Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben nicht vor.

Quellen

BundesnetzagenturSammelklageStromanbieter

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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