Tierschutz
Bundestag beschließt Videopflicht für große Schlachthöfe, kleine Betriebe ausgenommen
Ab 2027 gilt die Kamerapflicht für große Betriebe, die Technik muss binnen eines Jahres stehen. Grünen und Tierschützern geht das nicht weit genug, AfD und Handwerk warnen vor Bürokratie.

Der Bundestag hat am 5. November eine verpflichtende Videoüberwachung für größere Schlachtbetriebe beschlossen. Für die Änderung des Tierschutzgesetzes stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen AfD und Grüne, die Linke enthielt sich. Nach einem Agenturbericht tritt die Änderung am 1. Januar 2027 in Kraft, die betroffenen Betriebe erhalten ein Jahr Übergangszeit für die technische Umsetzung. Mit dem Gesetz wurde auch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz geändert.
Wer unter die Pflicht fällt
Erfasst werden nach dem Bericht Betriebe, die im Jahr mehr als 1.000 Rinder, 5.000 Mastschweine oder 150.000 Hühner, Puten oder Kaninchen schlachten. Damit erwartet die Bundesregierung, mehr als 90 Prozent der Schlachtungen abzudecken. Bei kleineren Betrieben kann die Behörde eine Überwachung anordnen, wenn konkrete Hinweise auf Verstöße vorliegen.
Die Regierung begründet das Gesetz damit, dass Kontrollen meist nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume erfassen, während in großen Betrieben viele Vorgänge parallel laufen. Mit den Aufnahmen können Behörden bei Unregelmäßigkeiten vorausgehende Zeiträume prüfen und Ereignisse nachträglich sichten. Der Entwurf sah eine Speicherung von 30 Tagen vor. Auf Wunsch des Bundesrats müssen bei der Wiedergabe Datum und Uhrzeit lesbar eingeblendet sein. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) beschrieb die Kameras als eine Art Assistenten für den Tierschutz.
Streit um die Ausnahmen
Die Grenzen der Pflicht bleiben umstritten. In der Anhörung des Agrarausschusses am 11. September sprach sich laut Bundestag die Mehrheit der Sachverständigen für eine Pflicht in allen Schlachtbetrieben aus. Die Organisation Vier Pfoten rechnete vor, dass von mehr als 4.500 Schlachteinrichtungen nur 232 erfasst würden. Sie und der Deutsche Landkreistag kritisierten die Begrenzung auf große Betriebe. Die Grünen-Abgeordnete Zoe Mayer verlangte Kameras in allen Betrieben ohne Ausnahme, auch der Linken reicht die Reform nicht.
Der Deutsche Fleischer-Verband und Neuland begrüßten dagegen die Ausnahme für kleinere Betriebe und warnten vor finanziellen und bürokratischen Lasten. Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner lehnte das Gesetz wegen neuer Kosten und Dokumentationspflichten ab.
Offen ist auch die praktische Kontrolle. Die Bundestierärztekammer hielt es in der Anhörung für kaum leistbar, dass Behörden Aufnahmen stichprobenartig sichten, und schlug vor, sie mit künstlicher Intelligenz vorzufiltern. Eine solche Auswertung forderten auch Vier Pfoten und der Landkreistag.
Haltungskennzeichnung erneut verschoben
Das Gesetz enthält zudem eine Änderung, die Fleischkäufer unmittelbarer berührt. Nach einem Bericht von Table.Briefings billigte der Bundestag eine weitere Verschiebung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Den neuen Termin nennen die eingesehenen Quellen nicht. Inhaltlich sieht ein Antrag der Koalition vor, dass Betriebe ihre Haltungseinrichtung nur noch für die Stufen Stall+Platz, Frischluftstall und Auslauf/Weide melden müssen. Für die Stufen Stall und Bio entfällt die Meldung, die Überwachungsbefugnisse der Behörden werden dort eingeschränkt.
Ein Entschließungsantrag der Grünen sowie Anträge von AfD und Linken fanden keine Mehrheit. Ein weiterer Grünen-Antrag zu Mindesthaltungsstandards wurde zur Beratung überwiesen.
Quellen
BundestagTierhaltungskennzeichnungTierschutz
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