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Wohnungspolitik

Hubertz will Vergesellschaftung per Gesetz ausschließen und plant Bundesbaugesellschaft

Die Bauministerin lehnt Enteignungen großer Wohnungsbestände ab und setzt auf eine Gesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Linke und Grüne kritisieren die Pläne.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Sozialwohnungen in einer deutschen Stadt
Foto: VSchagow / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände per Bundesgesetz ausschließen und den Neubau mit einer Gesellschaft unter Mehrheitsbeteiligung des Bundes ankurbeln. Das kündigte sie in einem am 16. Oktober veröffentlichten Interview mit t-online an. Ein Konzept für die Bundesbaugesellschaft soll noch im Herbst folgen, der Start ist für 2027 vorgesehen.

Investitionsschutzgesetz gegen Enteignungspläne

Die Bundesregierung plant ein Investitionsschutzgesetz, das Investoren Sicherheit geben soll. Die Federführung liegt beim Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU), das Bauministerium steuert die immobilienrechtlichen Regeln bei. Nach Darstellung von Hubertz muss das Vorhaben zwischen Bundes- und Landesrecht sowie zwischen den Artikeln 14 und 15 des Grundgesetzes abwägen, die das Eigentum schützen und zugleich eine Vergesellschaftung ermöglichen. Einen Termin nannte die Ministerin nicht. Das Gesetz solle so schnell wie möglich kommen, aber sorgfältig ausgearbeitet sein.

Eine Vergesellschaftung lehnt Hubertz ab. Sie würde nach ihrer Einschätzung einen zweistelligen Milliardenbetrag kosten und keine einzige zusätzliche Wohnung schaffen. Hintergrund ist die Lage in Berlin: Dort hat die Linke die Wahl gewonnen und sondiert mit Grünen und SPD über eine Koalition. Die Partei strebt die Vergesellschaftung großer Bestände privater Wohnungskonzerne an.

Bund mit 51 Prozent

An der geplanten Bundesbaugesellschaft soll der Bund 51 Prozent halten. Die übrigen 49 Prozent sollen Partner übernehmen, etwa kommunale oder landeseigene Wohnungsunternehmen oder private Investoren. Hubertz verspricht sich günstigere Kredite über die Bestnote des Bundes bei der Kreditwürdigkeit sowie Preisvorteile durch große, gebündelte Aufträge, vor allem im Modulbau. Die Einsparungen sollen an die Mieter weitergegeben werden. Eine neue Behörde oder ein eigenes Bauunternehmen sei nicht geplant. Finanzminister Lars Klingbeil hatte die Gesellschaft bereits im Frühjahr angekündigt, ein für das Ende des Sommers erwarteter Gesetzentwurf blieb jedoch aus.

Einen Vorschlag von Matthias Günther vom Pestel-Institut, der Bund solle die Aktienmehrheit am Wohnungskonzern Vonovia erwerben, wies Hubertz zurück. Der Staat könne sich nicht überall dort einkaufen, wo er ein Problem sehe.

Kritik von Linken und Grünen

Die Opposition reagierte skeptisch. Der Linken-Politiker Sören Pellmann aus der Bundestagsfraktion wertet das Investitionsschutzgesetz als unzulässige Einmischung in die Berliner Koalitionsgespräche. Die Grünen-Politikerin Hanna Steinmüller bemängelt, dass zentrale Fragen wie Eigentumsverhältnisse und Verwaltung der Wohnungen offen seien. Die Union lehnt eine Grundgesetzänderung ab. Eine klassische Wohnungsgesellschaft des Bundes dürfte eine solche Änderung nach einem Bericht des Tagesspiegels jedoch erfordern, weil der Wohnungsbau Sache der Länder ist.

Weitere Vorhaben

Für den sozialen Wohnungsbau will der Bund im kommenden Jahr fünf statt vier Milliarden Euro bereitstellen, die Länder sollen den gleichen Betrag beisteuern. Das Programm zur Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen in Wohnungen verzeichnete nach Angaben der Ministerin in drei Monaten mehr als 700 Anträge mit einem Volumen von über 120 Millionen Euro, rund die Hälfte sei bewilligt. Der sogenannte Bau-Turbo, der Genehmigungen binnen höchstens drei Monaten ermöglichen soll, wird im November nach einem Jahr überprüft.

Quellen

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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