Digitale Identität
Bundestag beschließt Rechtsrahmen für die staatliche Ausweis-App d-you
Ab dem 2. Januar 2027 sollen sich Bürger per Smartphone ausweisen können. Datenschützer und Sicherheitsforscher sehen weiterhin Lücken, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Digitale Identitätengesetz beschlossen. Es schafft die rechtliche Grundlage für die staatliche Wallet-App d-you, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern können. Deutschland setzt damit eine EU-Verordnung um, die jeden Mitgliedstaat verpflichtet, eine europäische Brieftasche für die digitale Identität bereitzustellen. Nach Angaben von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) soll die App am 2. Januar 2027 starten. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Was die Wallet leisten soll
Die Nutzung ist freiwillig, bestehende Identifizierungsmittel bleiben erhalten. Die Wallet soll als elektronisches Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau hoch gelten, qualifizierte elektronische Signaturen ermöglichen und in der gesamten EU einsetzbar sein, gegenüber Behörden ebenso wie gegenüber privaten Vertragspartnern. Weitere Dokumente wie der Führerschein sollen schrittweise hinzukommen. Langfristig könnte das Smartphone den Ausweis auch in Alltagssituationen außerhalb des Internets ersetzen. Aufsichtsstelle für die Wallets und ihre Anbieter wird die Bundesnetzagentur. Über die konkrete Form der Bereitstellung entscheidet das zuständige Bundesministerium.
Das Gesetz ändert zudem das Pass- und Ausweisrecht. Wer bei der letzten Beantragung eines Personalausweises 70 Jahre oder älter war, darf das Dokument unbefristet weiter nutzen; die Erneuerung nach zehn Jahren entfällt. Inhaber eines Reisepasses müssen nach einem Umzug nicht mehr zur Behörde, um die Anschrift ändern zu lassen. Die Onlineausweisfunktion soll künftig ab 13 Jahren nutzbar sein.
Nachbesserungen im Ausschuss
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hatte den Regierungsentwurf am 14. Oktober mit den Stimmen von Union und SPD geändert; alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Bei der Vergabe soll die digitale Souveränität Deutschlands und der EU stärker berücksichtigt werden. Nutzer können der Aufnahme ihres biometrischen Fotos in die Identitätsdaten widersprechen. Das zentrale Bürgerkonto des Bundes bleibt als freiwilliger Zugang zu Verwaltungsleistungen bestehen. Die Frist für Attributsbescheinigungen wurde von 24 auf 12 Monate verkürzt, die Evaluation vorgezogen. In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Regierung auf, eine pseudonyme Nutzung möglichst rasch nachzuliefern, falls sie zum Start nicht verfügbar ist.
Kritik an Datenschutz und Sicherheit
In der Anhörung am 6. Oktober hatten Sachverständige ein gemischtes Bild gezeichnet. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen sah im Start den Beginn der Skalierung, der Verband Sichere Digitale Identität lobte die Experimentierklausel. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bemängelte dagegen, dass sich die Wallet nicht pseudonym nutzen lasse. Verbraucherschützer forderten, Datenabfragen strikter auf das Erforderliche zu begrenzen. Aus der Wissenschaft kam der Einwand, große Teile der Sicherheitsarchitektur seien weder öffentlich noch gesetzlich festgelegt; Smartphones ohne aktuelle Updates stellten ein hohes Risiko dar. Der Landkreistag kritisierte, dass der zentrale Ausstell- und Prüfdienst erst im Laufe des Jahres 2027 produktiv werde.
Die AfD lehnt die europäische Wallet grundsätzlich ab und forderte in einem eigenen Antrag, die nationale Umsetzung zu stoppen. Grüne und Linke stimmten im Ausschuss ebenfalls gegen den Entwurf. Der Bundesrat hatte das Vorhaben im Grundsatz unterstützt, aber unter anderem verlangt, über die Bereitstellung per Rechtsverordnung mit Zustimmung der Länder zu entscheiden. Die Bundesregierung hielt an der Entscheidung durch das Ministerium fest.
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt das Vorhaben im Grundsatz, warnt aber vor Überregulierung und Zwang. „Wir stehen klar hinter der Digitalisierung. In Europa neigen wir jedoch dazu, schlechte und bürokratische Rahmenbedingungen zu setzen. Ein Digitalisierungszwang darf unter keinen Umständen entstehen“, sagte Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e. V.
Quellen
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