Zum Inhalt springen

Netzausbau

Glasfaser im Haus: Bundestag berät Recht auf Vollausbau und Kupfer-Abschaltung

Die Bundesregierung will den Glasfaser- und Mobilfunkausbau beschleunigen und den Abschied vom Kupfernetz ordnen. In der ersten Lesung forderte die Opposition mehr Schutz für Kundinnen und Kunden.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Glasfaser im Haus: Bundestag berät Recht auf Vollausbau und Kupfer-Abschaltung
Foto: Michael Brandtner / Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Der Bundestag hat am Freitag, 9. Oktober 2026, in erster Lesung über eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes beraten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/8277) soll den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen und den Wechsel vom Kupfer- auf das Glasfasernetz ordnen. Nach rund einstündiger Aussprache wurde er zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Abgestimmt wurde noch nicht.

Was der Entwurf vorsieht

Anlass ist die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung, an die das deutsche Recht angepasst werden soll. Für Mieter und Eigentümer ist vor allem der Teil zu gebäudeinternen Netzen bedeutsam: Vorgesehen sind ein Recht auf Vollausbau im Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen sowie einheitliche technische Mindeststandards für die Leitungen im Haus.

Ein zweiter Schwerpunkt ist die sogenannte Kupfer-Glas-Migration. Hemmnisse beim Übergang sollen erkannt und beseitigt werden. Die Regulierung soll Diskriminierungsfreiheit sichern und mehr Transparenz über Voraussetzungen und Ablauf der Umstellung schaffen. Die Bundesnetzagentur soll von marktmächtigen Unternehmen einen Migrationsplan und umfassende Informationen verlangen können. Zudem soll sie die Rolle der bestehenden Kabelnetze beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau eingehender untersuchen.

Daneben will die Regierung die Verfahren zur Nutzung öffentlicher Wege vereinfachen. Bestimmte Maßnahmen sollen genehmigungsfrei werden, alternativ zur Zustimmung ist ein Anzeigeverfahren vorgesehen. Das Gigabit-Grundbuch soll als zentrales Informationsportal gesetzlich verankert werden. Konkrete Fristen für die Umsetzung nennt die Zusammenfassung des Bundestages nicht.

Regierung und Koalition setzen auf Tempo

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) bezeichnete digitale Infrastruktur als Grundlage der digitalen Wirtschaft. Er nannte eine Ausbauquote von 75 Prozent bis zum Ende der Legislaturperiode als Ziel und kritisierte langwierige Verfahren beim Mobilfunk. Der CDU-Abgeordnete Hansjörg Durz verwies darauf, dass Glasfaser inzwischen für fast 29 Millionen Haushalte und Unternehmensstandorte verfügbar sei, Deutschland im europäischen Vergleich aber noch nicht an der Spitze liege. Für die SPD betonte Johannes Schätzl, Digitalpolitik müsse sich an stabilen Verbindungen und bezahlbaren Wahlmöglichkeiten messen lassen. Dafür brauche es transparente Regeln und eine handlungsfähige Bundesnetzagentur.

Opposition sieht Lücken beim Verbraucherschutz

Kritik kam aus allen Oppositionsfraktionen, mit unterschiedlicher Stoßrichtung. Rebecca Lenhard (Grüne) forderte Schutz davor, dass Kundinnen und Kunden im Zuge der Umstellung unter Druck in neue und womöglich teurere Verträge gedrängt werden. Bei festgestellter Minderleistung eines Anschlusses verlangte sie einen pauschalen, unbürokratischen Schadensersatz. Anne-Mieke Bremer (Linke) bemängelte Lücken im Verbraucherschutz, die Arbeitsbedingungen beim Glasfaserbau und die Versorgung im ländlichen Raum. Sie plädierte dafür, digitale Infrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu verstehen. Alexander Arpaschi (AfD) begrüßte das Ziel schnellerer Verfahren, erwartet von dem Entwurf aber nur eine geringe Beschleunigung und verlangte eine Überarbeitung.

Wie Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Abschaltung der Kupfernetze abgesichert werden, ist damit einer der Streitpunkte, mit denen sich der Digitalausschuss in den kommenden Wochen befassen wird.

Bundesverbraucherhilfe: Umstellung darf nicht zulasten der Kunden gehen

„Der Wechsel vom Kupfer- auf das Glasfasernetz ist richtig, aber er darf nicht zum Hebel für teurere Verträge werden“, sagte Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e. V. „Wer wegen einer Abschaltung umsteigen muss, braucht einen Wechsel ohne Kostennachteil, rechtzeitige und verständliche Information sowie eine pauschale Entschädigung, wenn der Anschluss nicht hält, was vertraglich zugesagt ist. Diese Punkte gehören jetzt in die Ausschussberatungen.“

Quellen

BundesnetzagenturBundestagGlasfaserKupfernetzTelekommunikationsgesetz

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

Beitrag teilen

Weitere Nachrichten

Herausgegeben von der Bundesverbraucherhilfe

Hilfe statt Schutz.

Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher und hilft Unternehmen, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Bundesverbraucherblatt ist ihr Nachrichtenmedium.

Mitglied werden