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Digitaler Euro

Digitaler Euro: Gesetzgebung geht nach Votum im Parlamentsausschuss in die Endphase

Nach dem Votum des Wirtschafts- und Währungsausschusses im Europäischen Parlament stehen beim digitalen Euro die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten an. Die EZB bereitet einen Pilotbetrieb für 2027 und eine mögliche Ausgabe 2029 vor.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Digitaler Euro: Gesetzgebung geht nach Votum im Parlamentsausschuss in die Endphase
Foto: Avij (talk · contribs) / Wikimedia Commons, Public domain

Das Gesetzgebungsverfahren für einen digitalen Euro ist in seine letzte Phase eingetreten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments hat am 23. Juni 2026 seine Position zum rechtlichen Rahmen für die digitale Zentralbankwährung beschlossen. Der Rat der EU hatte seine Verhandlungsposition bereits im Dezember 2025 festgelegt. Nun müssen sich Parlament und Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Text einigen. Die Europäische Zentralbank geht in ihrer Planung davon aus, dass die Verordnung im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet wird.

Online und offline

Strittig war im Parlament lange, ob der digitale Euro zunächst nur als Offline-Variante eingeführt werden soll. Berichterstatter Fernando Navarrete hatte in seinem Entwurf vom November 2025 vorgeschlagen, eine Online-Version nur dann zuzulassen, wenn sich keine europaweite private Bezahllösung durchsetzt. Die EZB lehnte diese Stufenlösung ab. Der Ausschuss folgte schließlich einem Modell, nach dem der digitale Euro sowohl online als auch offline nutzbar sein soll. Navarrete betonte, Ziel sei nicht, Menschen zu einer bestimmten Zahlungsmethode zu drängen.

Offene Punkte

Zu den zentralen Streitfragen gehört die Obergrenze, bis zu der Privatpersonen digitale Euro halten dürfen. Nach der Position des Rates soll die EZB solche Haltelimits innerhalb eines von den Mitgliedstaaten festgelegten Rahmens bestimmen. In der öffentlichen Debatte wurden Beträge zwischen 1.500 und 3.000 Euro je Person genannt, festgelegt ist bislang nichts. Ungeklärt ist zudem, wie Banken und Zahlungsdienstleister für die Ausgabe vergütet werden. Die EZB betont, dass die Grundnutzung für Verbraucher kostenlos sein und der digitale Euro Bargeld ergänzen, nicht ersetzen soll.

Zeitplan und Kosten

  • Juni 2023: Gesetzesvorschlag der Kommission
  • Dezember 2025: Position des Rates
  • 23. Juni 2026: Votum des ECON-Ausschusses
  • Juli 2026: EZB veröffentlicht Entwurf 0.91 des Regelwerks für das Zahlungssystem
  • 2027: geplanter Pilotbetrieb mit ausgewählten Banken, Zahlungsdienstleistern und Händlern
  • 2029: mögliche erste Ausgabe, sofern die Gesetzgebung abgeschlossen ist

Die EZB veranschlagt die Entwicklungskosten bis zur ersten Ausgabe auf rund 1,3 Milliarden Euro und die jährlichen Betriebskosten ab 2029 auf etwa 320 Millionen Euro.

Einordnung

Befürworter verweisen auf die Abhängigkeit des europäischen Zahlungsverkehrs von US-Kartenanbietern und auf neue private Digitalwährungen. Im Parlament wurde dagegen lange darüber gestritten, ob private Zahlungslösungen Vorrang erhalten sollten. Für den Pilotbetrieb hat die EZB Händler aus dem Online- und Mobilhandel aufgerufen, ihr Interesse an einer Teilnahme zu bekunden. Nach Medienberichten plant die EZB eine Testphase von rund zwölf Monaten unter realistischen Bedingungen. Über die tatsächliche Ausgabe entscheidet nach Inkrafttreten der Verordnung der EZB-Rat.

Quellen

BargeldDigitaler EuroEuropäisches ParlamentEZBZahlungsverkehr

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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