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Bonität

Neuer Schufa-Score: Umstellung schreitet voran, Kritik an Nachteilen für Junge

Seit März berechnet die Schufa ihren Bonitätswert nach zwölf offengelegten Kriterien. Bis Jahresende soll die Hälfte der Vertragspartner den neuen Score nutzen. Verbraucherschützer bemängeln Nachteile für junge Menschen und häufig Umziehende.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Neuer Schufa-Score: Umstellung schreitet voran, Kritik an Nachteilen für Junge
Foto: unbekannt / Rawpixel, CC0 1.0

Die Auskunftei Schufa stellt ihre Bonitätsbewertung schrittweise auf ein neues Verfahren um. Seit dem 17. März 2026 berechnet sie einen Score auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten, der auf zwölf offengelegten Kriterien beruht. Zuvor wurden Wahrscheinlichkeiten in Prozent ausgewiesen, die aus einer Vielzahl von Merkmalen berechnet wurden. Nach Angaben der Schufa nutzten anfangs etwa ein Viertel ihrer Vertragspartner den neuen Wert, bis Ende 2026 soll es rund die Hälfte sein. Banken sollen erst ab 2028 umstellen.

Zwölf Kriterien mit festen Punktspannen

Das größte Gewicht haben Zahlungsstörungen. Liegen keine vor, erhält eine Person in diesem Kriterium bis zu 264 Punkte; bei offenen Zahlungsstörungen wird gar kein Score berechnet. Weitere Kriterien sind unter anderem das Alter des ältesten Bankkontos und der ältesten Kreditkarte, die Wohndauer an der aktuellen Adresse, die Zahl der Kontoeröffnungen und Anfragen in den vergangenen zwölf Monaten sowie laufende Ratenkredite. Die Höchstpunktzahl für die Wohndauer wird erst nach mehr als 20 Jahren an derselben Adresse erreicht. Erledigte Zahlungsstörungen wirken bis zu drei Jahre nach, mit abnehmendem Einfluss. Mehrere Anfragen zum selben Anlass innerhalb von 28 Tagen werden als eine gezählt. Alter, Herkunft, Geschlecht und Name fließen nach Angaben der Schufa nicht ein.

  • Skala: 100 bis 999 Punkte
  • Zahl der Kriterien: zwölf
  • Datenbestand: rund 68 Millionen Personen
  • Abfragende Unternehmen: rund 11.000

Hintergrund: Druck durch Rechtsprechung

Die Umstellung folgt auf Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7. Dezember 2023 und vom 27. Februar 2025, die Auskunfteien die Berufung auf Geschäftsgeheimnisse erschwert haben. Die Schufa betont, das neue Verfahren sei transparenter und lasse sich anhand der Kriterien nachrechnen. Nach ihren Angaben haben zwei Drittel der 18- bis 25-Jährigen einen guten oder sehr guten Wert.

Kritik der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht dagegen strukturelle Nachteile. Jüngere Menschen und Personen, die häufig umziehen, hätten kaum eine Chance auf einen guten Wert, auch wenn sie ihre Rechnungen pünktlich bezahlten. Punktabzüge für Ratenkäufe, Käufe auf Rechnung oder häufige Anbieterwechsel könnten zudem das Verhalten von Verbrauchern beeinflussen. Unklar sei während der Übergangszeit, welcher Score im Einzelfall verwendet werde. Das Risiko fehlerhafter Einträge, etwa durch Inkassounternehmen, bleibe bestehen.

Wie es weitergeht

Zusätzliche Vorgaben für das Scoring kommen vom Gesetzgeber. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, das im Mai verkündet wurde, hat der Bundestag die Scoring-Regeln im Bundesdatenschutzgesetz neu gefasst. Danach dürfen Bonitätswerte insbesondere nicht auf Informationen über Zahlungsein- und -ausgänge auf Bankkonten beruhen und keine Minderjährigen betreffen. Die zivilrechtlichen Teile des Gesetzes gelten ab dem 20. November 2026. Wie sich die neuen Vorgaben auf die Bewertungspraxis der Auskunfteien auswirken, ist offen.

Quellen

AuskunfteiBonitätSchufaScoringVerbraucherzentrale

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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