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Frühstartrente

Frühstartrente: Bund will Kindern zehn Euro im Monat ins Vorsorgedepot zahlen

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Frühstartrente in den Bundestag eingebracht. Für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren zahlt der Staat monatlich zehn Euro in einen Vorsorgevertrag. Start ist rückwirkend für 2026 geplant.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Frühstartrente: Bund will Kindern zehn Euro im Monat ins Vorsorgedepot zahlen
Foto: Сергей Михель / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente dem Bundestag zugeleitet. Die Drucksache 21/7864 datiert vom 7. September 2026, das Bundeskabinett hatte den Entwurf bereits am 12. August beschlossen. Nach den Plänen zahlt der Bund für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr zehn Euro im Monat, also 120 Euro im Jahr, in einen Altersvorsorgevertrag ein. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Wer anspruchsberechtigt ist

Als erster Jahrgang sollen Kinder profitieren, die 2020 geboren wurden und damit 2026 sechs Jahre alt werden. Die Förderung soll rückwirkend ab 2026 gelten. Die Zahlung erfolgt direkt aus dem Bundeshaushalt und ist keine Zulage im Sinne des bisherigen Förderrechts. Eigenbeiträge können nach den bestehenden Regeln zusätzlich gefördert werden. Private Einzahlungen sind bis zu 6.840 Euro im Kalenderjahr möglich.

  • Förderung: 10 Euro pro Monat, 120 Euro pro Jahr
  • Zeitraum: vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
  • Erster Jahrgang: Geburtsjahr 2020, rückwirkend ab 2026
  • Auszahlung: grundsätzlich ab 65 Jahren

Individueller Vertrag oder staatliche Sammelanlage

Schließen die Eltern bei einem zertifizierten Anbieter einen Vertrag ab, fließt das Geld in dieses individuelle Altersvorsorgedepot. Gefördert wird dabei der Standarddepot-Vertrag als einfacher Sparplan. Bis zum 18. Geburtstag dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden; eine Beratungspflicht besteht für das Standardprodukt nicht. Verzichten die Eltern auf einen Vertrag, legt der Bund das Geld kollektiv an. Das dafür vorgesehene Sondervermögen soll zum 1. Januar 2028 errichtet werden. Die Mittel können später in einen individuellen Vertrag übertragen werden. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung gibt es bei der Sammelanlage nicht, Verluste werden nicht ausgeglichen.

Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei, die Änderungen im Einkommensteuergesetz sollen allerdings erst 2028 wirksam werden. Ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr. Mit der Volljährigkeit geht der Vertrag in die reformierte private Altersvorsorge über, die im Januar 2027 startet.

Ziele und Einordnung

Die Bundesregierung verbindet mit der Frühstartrente das Ziel, früh Vermögen aufzubauen und die Finanzkompetenz von Kindern und Eltern zu stärken. Das Bundesfinanzministerium hat Modellrechnungen vorgelegt: Ohne zusätzliche Einzahlungen der Eltern ergäben die staatlichen Beiträge von insgesamt 1.440 Euro bis zum 65. Lebensjahr vor Steuern rund 53.000 Euro. Diese Rechnung unterstellt jedoch eine durchschnittliche jährliche Rendite von sieben Prozent über mehr als fünf Jahrzehnte. Tatsächliche Erträge können je nach Marktverlauf deutlich darunter oder darüber liegen.

Wie es weitergeht

Der Entwurf wird nun im Bundestag beraten. Für das Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2027 ist ein Abschluss des Verfahrens bis Ende des Jahres erforderlich. Offen ist, wie viele Eltern einen eigenen Vertrag abschließen und wie viele Kinder in der staatlichen Sammelanlage verbleiben werden.

Quellen

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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