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Glasfaser

Bundesnetzagentur legt Leitlinien für Entgelte in offenen Glasfasernetzen vor

Die Bundesnetzagentur will mit Orientierungspunkten den Zugang fremder Anbieter zu Glasfasernetzen erleichtern. Ziel ist mehr Wettbewerb und Auswahl für Endkunden. Stellungnahmen sind bis 16. November möglich.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Bundesnetzagentur legt Leitlinien für Entgelte in offenen Glasfasernetzen vor
Foto: chaitawat / Wikimedia Commons, CC0 1.0

Die Bundesnetzagentur hat am 22. September 2026 Orientierungspunkte zu den Entgelten veröffentlicht, die Diensteanbieter für die Nutzung fremder Glasfasernetze zahlen. Das Papier soll Leitplanken für den sogenannten Open Access setzen, also die Öffnung von Glasfaseranschlüssen für Internetanbieter, die das Netz nicht selbst gebaut haben. Die Behörde hat die Orientierungspunkte zur öffentlichen Konsultation gestellt; Stellungnahmen sind bis zum 16. November 2026 möglich.

Abschlag vom Endkundenpreis

Im Kern schlägt die Bundesnetzagentur vor, das Vorleistungsentgelt aus einem angemessenen Abschlag vom Endkundenpreis des ausbauenden Unternehmens abzuleiten. Die Spanne zwischen beiden Preisen soll so bemessen sein, dass ein Diensteanbieter ein gleichwertiges Produkt kostendeckend anbieten kann. Für ihre Berechnungen hat die Behörde nach eigenen Angaben aktuelle Endkundenpreise und bereits vereinbarte Vorleistungsentgelte ausgewertet und daraus Margen ermittelt. Konkrete Werte nennt die Pressemitteilung nicht; sie finden sich in den Konsultationsunterlagen.

Viele Netze, viele Verhandlungen

Hintergrund ist die Struktur des Glasfaserausbaus in Deutschland. Neben großen Konzernen bauen zahlreiche, häufig regional tätige Unternehmen eigene Netze. Wer als Anbieter bundesweit Glasfasertarife vermarkten will, muss deshalb mit einer Vielzahl von Netzbetreibern verhandeln. Das verursacht nach Einschätzung der Bundesnetzagentur hohe Transaktions- und Verhandlungskosten. Einheitliche Orientierungspunkte sollen diesen Aufwand verringern und die Verhandlungen berechenbarer machen.

Die Behörde knüpft damit an ihr Regulierungskonzept zur Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze an, das sie im Januar 2026 vorgelegt hatte. In diesem Übergang wird darüber entschieden, unter welchen Bedingungen Kundinnen und Kunden von bisherigen DSL-Anschlüssen auf Glasfaser wechseln und welche Anbieter ihnen dort zur Wahl stehen.

Ziel: Wahlfreiheit für Endkunden

Behördenpräsident Klaus Müller erklärte, auch auf Glasfaser solle Wettbewerb herrschen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zwischen verschiedenen Anbietern, Produkten und fairen Preisen wählen können. Die Orientierungspunkte sollen nach seinen Worten zudem dazu beitragen, die politische Debatte über die Öffnung der Glasfasernetze zu versachlichen. Zwischen ausbauenden Unternehmen, die ihre Investitionen refinanzieren wollen, und Diensteanbietern, die auf bezahlbaren Zugang angewiesen sind, ist die Höhe der Vorleistungsentgelte seit Langem umstritten.

Wie weit vertraglich vereinbarte und tatsächlich gelieferte Bandbreiten auseinanderliegen, dokumentiert die Bundesnetzagentur mit ihrer Breitbandmessung. Nach dem im Juni veröffentlichten zehnten Jahresbericht für den Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 erreichten 85,9 Prozent der messenden Festnetznutzer mindestens die Hälfte der vereinbarten maximalen Download-Geschwindigkeit. Die volle vertragliche Rate erreichten oder übertrafen 45,9 Prozent. Die Behörde weist darauf hin, dass die Werte auf freiwilligen Messungen beruhen und nicht repräsentativ sind.

Wie es weitergeht

Nach Ende der Konsultationsfrist wird die Bundesnetzagentur die eingegangenen Stellungnahmen auswerten. Die Orientierungspunkte sind keine verbindliche Entgeltfestsetzung, sondern sollen als Maßstab für die Verhandlungen zwischen Netzbetreibern und Diensteanbietern dienen.

Quellen

BreitbandBundesnetzagenturGlasfaserOpen AccessWettbewerb

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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