CPC-Netzwerk
EU-Verbraucherbehörden gehen gegen neun Spielefirmen wegen virtueller Währungen vor
Das europäische Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden hat ein koordiniertes Verfahren gegen neun Anbieter von Videospielen eingeleitet, darunter die Macher von Minecraft und Candy Crush. Im Mittelpunkt stehen In-Game-Käufe und intransparente Preise.

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden der EU haben am 1. Oktober 2026 eine gemeinsame Aktion gegen neun Unternehmen der Videospielbranche gestartet. Das Verfahren läuft über das von der Europäischen Kommission koordinierte Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC). Mitgeteilt wurde es unter anderem von der irischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde CCPC.
Betroffene Unternehmen und Spiele
Das Verfahren richtet sich gegen Crytek, InnoGames, King.com, Mojang, Plarium, PLR Worldwide Sales, Riot Games, Supercell und Ubisoft. Genannt werden die Spiele Hunt: Showdown 1896, Forge of Empires, Candy Crush Saga, Minecraft, Mech Arena, Gardenscapes, Valorant, Clash of Clans und For Honor. Unter den Unternehmen sind mit Crytek und InnoGames auch zwei deutsche Gesellschaften.
Getrennt davon steht das Netzwerk im Austausch mit Activision Blizzard UK, einem Unternehmen des Microsoft-Konzerns, zu den Titeln Diablo Immortal und Call of Duty. Dort geht es neben dem Verkauf virtueller Währungen auch um die Erhebung personenbezogener Daten, potenziell süchtig machende Gestaltung, Jugendschutzeinstellungen, an Kinder gerichtete Werbung und die Sperrung von Spielerkonten.
Was die Behörden beanstanden
Die Behörden prüfen In-Game-Käufe, virtuelle Währungen, die Transparenz der Kosten, die Rechte beim Kauf und die Fairness der Nutzungsbedingungen. Sie stützen sich auf Grundsätze, die das Netzwerk für virtuelle Spielwährungen formuliert hat:
- Der reale Preis eines Kaufs muss klar erkennbar sein.
- Umrechnungen in Spielwährungen dürfen Preise nicht verschleiern.
- Spieler dürfen nicht dazu gedrängt werden, übermäßig viel virtuelle Währung zu kaufen, um voranzukommen.
- Vor dem Kauf sind klare Informationen bereitzustellen.
- Über das 14-tägige Widerrufsrecht, auch für unverbrauchte virtuelle Währung, ist zu informieren.
- Kinder und andere schutzbedürftige Verbraucher benötigen angemessene Schutzvorkehrungen.
Vorgeschichte
Nach Darstellung der CCPC hatte das Netzwerk im vergangenen Jahr Gespräche mit Branchenverbänden der Spieleindustrie über virtuelle Währungen geführt. Weil diese aus Sicht der Behörden keine zufriedenstellenden Lösungen ergaben, folgte eine groß angelegte Marktprüfung. Dabei wurden mehrere Spiele identifiziert, bei denen weiterer Handlungsbedarf gesehen wird.
Einordnung
Koordinierte Aktionen im CPC-Netzwerk zielen in der Regel darauf, dass Unternehmen ihre Praktiken EU-weit anpassen. Die Unternehmen erhalten dabei Gelegenheit, Stellung zu nehmen und Zusagen zur Änderung ihrer Angebote zu machen. Ein Ergebnis oder Fristen wurden zunächst nicht öffentlich mitgeteilt. Die beteiligten Behörden arbeiten unter dem CPC-Rahmen grenzüberschreitend zusammen, um weit verbreitete Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht gemeinsam zu prüfen, statt in jedem Mitgliedstaat getrennte Verfahren zu führen. Das Thema hat auch politisch Gewicht: Virtuelle Währungen und Suchtmechanismen gehören zu den Feldern, die die Kommission mit dem geplanten Digital Fairness Act gesetzlich neu regeln will.
Quellen
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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.



