Zum Inhalt springen

Schuldnerberatung

Bund und Länder einigen sich auf Gesetz zum Zugang zur Schuldnerberatung

Nach monatelangem Streit über die Finanzierung haben Bundestag und Bundesrat am 25. September 2026 das Schuldnerberatungsdienstegesetz verabschiedet. Es setzt eine EU-Vorgabe um und soll überwiegend am 20. November 2026 in Kraft treten.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Bund und Länder einigen sich auf Gesetz zum Zugang zur Schuldnerberatung
Foto: Blogtrepreneur / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 dem Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) zugestimmt. Beide Kammern nahmen das Ergebnis des Vermittlungsausschusses an, dessen Beschlussempfehlung vom 23. September datiert (Drucksache 21/8160). Der Bundesrat stimmte in seiner 1068. Sitzung zu, der Bundestag billigte die Änderungen in seiner 97. Sitzung. Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen am 20. November 2026 in Kraft treten.

Ein langer Weg durch die Instanzen

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 14. November 2025 beschlossen. Im Mai 2026 verweigerte der Bundesrat jedoch seine Zustimmung, woraufhin die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrief. Kern des Konflikts war nach Darstellung der Fachpresse die Frage, wer die Kosten der Beratung trägt. Das Gesetz bedurfte der Zustimmung der Länder nach Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes, weil es Leistungspflichten mit Kostenfolgen für die Länder berührt.

Mit dem Gesetz setzt Deutschland Artikel 36 Absatz 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 um. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Zahlungsschwierigkeiten Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung zu verschaffen. Deutschland ist mit der Umsetzung im Verzug.

Die Regelungen im Überblick

Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit bestehenden oder absehbaren Zahlungsschwierigkeiten Zugang zu Schuldnerberatungsstellen erhalten. Als Schuldnerberatung definiert es eine unabhängige und individuelle Unterstützung fachlicher, rechtlicher oder psychologischer Art. Beratung durch Kreditgeber, Kreditvermittler, Kreditkäufer oder Kreditdienstleister fällt ausdrücklich nicht darunter. Einzelheiten zu Organisation, Anforderungen und Anerkennung der Stellen können die Länder durch eigenes Recht regeln.

  • Beratungsstellen dürfen Entgelte erheben.
  • Die Entgelte dürfen Ratsuchende nicht unangemessen belasten und nicht der Gewinnerzielung dienen.
  • Über Höhe und Anfall der Entgelte muss vorab informiert werden.
  • Das Bundesjustizministerium berichtet der EU-Kommission erstmals bis zum 20. November 2026 und danach jährlich über das Beratungsangebot.

Mit dem Kompromiss entfällt die ursprünglich vorgesehene vorherige Berichtspflicht der Länder gegenüber dem Bund. Zudem muss das Bundesjustizministerium die tatsächlichen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzes evaluieren. In einer Protokollerklärung sagt die Bundesregierung zu, die Kosten für Länder und Kommunen zu berücksichtigen.

Die übrigen Teile der Verbraucherkreditrichtlinie setzt Deutschland mit einem gesonderten Gesetz um, das ebenfalls ab dem 20. November 2026 gilt. Es unterwirft unter anderem Ratenkaufmodelle nach dem Prinzip „Buy now, pay later“ und Kleinkredite unter 200 Euro dem Verbraucherkreditrecht und schreibt eine Kreditwürdigkeitsprüfung unabhängig von der Kreditsumme vor.

Wie es weitergeht

Die Möglichkeit, Entgelte zu erheben, war im Gesetzgebungsverfahren umstritten, da Schuldnerberatung bislang vielerorts kostenfrei angeboten wird. Nach Angaben aus der Fachpresse plant die Bundesregierung, gewerbliche Gläubiger wie Banken und Inkassounternehmen künftig an den Kosten zu beteiligen. Außerdem soll ein bundesweites Online-Beratungsangebot entstehen. Konkrete Gesetzentwürfe dazu liegen bislang nicht vor.

Quellen

BundesratSchuldnerberatungÜberschuldungVerbraucherkreditrichtlinieVermittlungsausschuss

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

Beitrag teilen

Weitere Nachrichten

Herausgegeben von der Bundesverbraucherhilfe

Hilfe statt Schutz.

Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher und hilft Unternehmen, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Bundesverbraucherblatt ist ihr Nachrichtenmedium.

Mitglied werden