Zuckersteuer
Kabinett bringt Steuer auf stark gezuckerte Getränke auf den Weg
Ab Juli 2027 sollen Limonaden, Eistees und Energydrinks mit viel Zucker besteuert werden. Die Einnahmen sollen die Krankenkassen stützen, die Getränkebranche warnt vor höheren Preisen.

Die Bundesregierung hat den Weg für eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke freigemacht. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, 14. Oktober, nach einer Einigung von Union und SPD eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen im Bundestag einbringen sollen. Die Steuer soll vom 1. Juli 2027 an erhoben werden. Federführend ist das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD).
Zwei Stufen nach Zuckergehalt
Besteuert werden sollen Getränke, die mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter enthalten. Für Produkte mit fünf bis unter acht Gramm sind 26 Cent je Liter vorgesehen, ab acht Gramm 32 Cent je Liter. Erfasst werden unter anderem Cola und andere Limonaden, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektare sowie gezuckerte Sirupe und Konzentrate, die an Gastronomie und Verbraucher geliefert werden.
Ausgenommen bleiben alkoholische Getränke, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein, Milch und Milcherzeugnisse, pflanzliche Alternativen wie Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt sind. Kleine Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern sind befreit. Eine Befreiung für Betriebe mit bis zu einer Million Litern steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die EU-Kommission.
Geld für die Krankenversicherung
Die Regierung verbindet mit der Steuer zwei Ziele. Sie soll Gesundheitsrisiken durch übermäßigen Zuckerkonsum verringern, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, und zugleich zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Die Einführung war bereits im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angelegt, das der Bundestag am 10. Juli verabschiedet hat; zugrunde liegen Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit.
Nach Angaben des Finanzministeriums verursacht der übermäßige Konsum gezuckerter Getränke jährlich Versorgungskosten von rund 2,1 Milliarden Euro. Die Mehreinnahmen des Bundes werden für 2027 auf 690 Millionen Euro beziffert, für 2028 auf 925 Millionen Euro und für die Jahre 2029 bis 2031 auf jeweils 875 bis 890 Millionen Euro. Das Ministerium verweist darauf, dass Gesundheits-, Wissenschafts-, Kinder- und Verbraucherschutzverbände eine solche Steuer gefordert haben.
Widerstand aus Branche und Ländern
Die Getränkewirtschaft lehnt das Vorhaben ab und erwartet steigende Verbraucherpreise. Der Deutsche Brauer-Bund sieht eine massive Belastung für Verbraucher und Betriebe und warnt vor zusätzlicher Bürokratie sowie einer zu knappen Vorbereitungszeit für Unternehmen und Zoll.
Auch aus den Ländern kommt Kritik. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein bezeichnete die Abgabe als Teuer-Steuer. Befürworter in der Bundesregierung halten dem die Folgekosten zuckerbedingter Erkrankungen für das Gesundheitssystem entgegen.
Der Entwurf muss nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Erst mit dem Beschluss des Bundestags steht fest, ob Sätze, Schwellen und Ausnahmen in der jetzigen Form Bestand haben.
Quellen
BundeskabinettGetränkewirtschaftKrankenversicherungSoftdrinksZuckersteuer
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