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Online-Handel

Handel, Markenhersteller und vzbv verlangen EU-Haftung für Anbieter aus Drittstaaten

Erstmals treten Markenverband, Handelsverband Deutschland und Verbraucherzentrale Bundesverband gemeinsam auf. Jeder Anbieter auf dem EU-Markt soll einen haftenden Verantwortlichen in Europa benennen müssen.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Handel, Markenhersteller und vzbv verlangen EU-Haftung für Anbieter aus Drittstaaten
Foto: Meanwell Packaging / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Der Markenverband, der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben am 8. Oktober gemeinsam schärfere EU-Regeln für Produkte von Händlern und Herstellern außerhalb der Europäischen Union gefordert. Nach Angaben des vzbv ist es das erste Bündnis dieser Art zwischen Industrie, Handel und Verbraucherorganisationen. Die drei Verbände richten ihre Forderungen an die Bundesregierung, die sich bei den Beratungen über das geplante europäische Produktgesetz dafür einsetzen soll.

Ein Verantwortlicher in Europa

Kern des Positionspapiers ist der Grundsatz, dass jeder, der Produkte in Europa verkauft, hier auch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Anbieter ohne Sitz in der EU sollen deshalb einen registrierten Bevollmächtigten in Europa benennen müssen, der für die Konformität der Produkte einsteht. Online-Plattformen sollen vor dem Einstellen eines Angebots prüfen, ob ein solcher Vertreter tatsächlich registriert ist. Versäumen sie diese Prüfung und fehlt ein Verantwortlicher, soll die Plattform selbst haften.

Die Verbände begründen ihren Vorstoß damit, dass europäische Vorschriften bei Verkäufern außerhalb der EU häufig nicht durchsetzbar seien, weil es keinen rechtlich erreichbaren Ansprechpartner gebe. Zusätzliche Kontrollen allein reichten nicht aus. Nach Angaben des vzbv gelangten 2025 schätzungsweise 5,9 Milliarden Kleinsendungen aus dem Onlinehandel in die EU. Im Jahr 2024 beschlagnahmten Behörden an den Außengrenzen und im Binnenmarkt gefälschte Waren im Rekordwert von 3,8 Milliarden Euro.

Die Positionen

Der Markenverband betont, kein Produkt dürfe ohne Verantwortlichen in Europa auf den Markt kommen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth verlangte spürbare Konsequenzen bei wiederholten Verstößen, damit rechtstreue Händler in der EU und Anbieter aus Asien unter gleichen Bedingungen konkurrieren. vzbv-Vorständin Ramona Pop forderte mehr Prüfpflichten für Plattformen und einen Akteur, der im Schadensfall haftet.

Hintergrund: Verfahren gegen Plattformen

Die Forderung fällt in eine Phase verschärfter Aufsicht über große Marktplätze. Die EU-Kommission hatte Ende Mai 2026 gegen die Plattform Temu eine Geldbuße von 200 Millionen Euro nach dem Gesetz über digitale Dienste verhängt. Nach Darstellung der Kommission hatte das Unternehmen die Risiken illegaler Produkte auf seiner Plattform nicht ausreichend analysiert; genannt wurden unter anderem Ladegeräte, die grundlegende Sicherheitsprüfungen nicht bestanden, und Babyspielzeug mit zu hohen Chemikaliengehalten oder verschluckbaren Kleinteilen. Temu bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig und erklärte, die Entscheidung beruhe auf einer Risikobewertung aus dem Jahr 2024. Bis Ende August sollte das Unternehmen einen Plan zur Erfüllung der Vorgaben vorlegen.

Wie es weitergeht

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der EU zudem ein pauschaler Zoll auf Kleinsendungen unter 150 Euro. Der vzbv hatte die Zollreform als richtigen Ansatz, aber als unzureichenden Schutz vor unsicheren Produkten bewertet. Über das europäische Produktgesetz wird auf EU-Ebene noch verhandelt.

Quellen

DrittstaatenOnline-HandelPlattformhaftungProduktsicherheitTemu

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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