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Regelsätze

Regelsätze 2027: Bundesregierung will Berechnungsformel ändern

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 soll die Fortschreibung der Regelbedarfe vereinfacht werden. Für Grundsicherungsbezieher gilt eine weitere Nullrunde als wahrscheinlich.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Regelsätze 2027: Bundesregierung will Berechnungsformel ändern
Foto: Sebastian Wallroth / Wikimedia Commons, CC BY 4.0

Die Bundesregierung will die Formel ändern, nach der die Regelsätze in der Grundsicherung und in der Sozialhilfe jährlich angepasst werden. Der Bundestag hat den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027, der die Neuregelung enthält, am 8. September in erster Lesung beraten und an den Haushaltsausschuss überwiesen. Der Bundesrat hatte die als besonders eilbedürftig gekennzeichnete Vorlage bereits am 14. August erhalten.

Rückkehr zur einstufigen Fortschreibung

Bislang werden die Regelbedarfe in zwei Schritten fortgeschrieben. Zunächst wird ein Mischindex angewendet, der zu 70 Prozent auf der Entwicklung regelbedarfsrelevanter Preise und zu 30 Prozent auf der Entwicklung der Nettolöhne beruht. Danach folgt ein ergänzender Schritt, der die jüngere Preisentwicklung berücksichtigt. Dieses zweistufige Verfahren war 2023 in einer Phase hoher Inflation eingeführt worden.

Nach dem Gesetzentwurf soll künftig nur noch der Mischindex gelten. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass sich die Inflation normalisiert habe. Für die Anpassung zum 1. Januar 2027 sollen die ungerundeten Basiswerte der Fortschreibungsverordnung 2026 als Ausgangsgröße dienen. Die entsprechende Änderung im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch soll bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, damit die Regelbedarfe rechtzeitig zum Jahreswechsel festgesetzt werden können.

Geschätzte Minderausgaben

Der Entwurf beziffert die jährlichen Folgen gegenüber dem bisherigen Verfahren wie folgt:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II): rund 78 Millionen Euro, davon rund 77 Millionen Euro beim Bund und rund 1 Million Euro bei den Kommunen
  • Sozialhilfe (SGB XII): rund 24 Millionen Euro, davon rund 22 Millionen Euro bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Asylbewerberleistungsgesetz: zusammen rund 4 Millionen Euro bei Ländern und Kommunen

Die tatsächlichen Haushaltswirkungen entstehen nach dem Entwurf erst mit der konkreten Festsetzung der Regelbedarfe per Verordnung.

Besitzschutz und Nullrunde

Alleinstehende erhalten derzeit 563 Euro im Monat. Diesen Betrag sichert ein gesetzlicher Besitzschutz, der eine Absenkung verhindert. Die rechnerische Fortschreibung für 2026 hatte nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums einen Basiswert von 547,55 Euro ergeben, nach dem ergänzenden Schritt gerundet 557 Euro. Eine positive Anpassungsrate führt deshalb nicht automatisch zu einem höheren Auszahlungsbetrag, weil sie auf den niedrigeren ungerundeten Wert angewendet wird.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hält eine dritte Nullrunde in Folge für wahrscheinlich. Nach seiner Rechnung käme es nur dann zu einer Erhöhung, wenn Preise und Löhne in den Jahren 2025 und 2026 zusammen um mindestens fünf Prozent stiegen. Das Institut verweist darauf, dass die Preise für den maßgeblichen Warenkorb seit Januar 2020 um knapp 24 Prozent gestiegen seien, der Regelsatz aber um rund 30 Prozent. Es schlägt vor, die Anpassung künftig an Preisprognosen statt an Vergangenheitsdaten auszurichten. Kritiker aus dem Umfeld von Betroffeneninitiativen bezeichnen die geplante Änderung dagegen als faktische Kürzung, weil die Berücksichtigung der aktuellen Preisentwicklung entfalle.

Wie es weitergeht

Nach den Beratungen im Haushaltsausschuss folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die Befassung des Bundesrates. Die Höhe der Regelsätze für 2027 legt die Bundesregierung anschließend per Verordnung fest. Die Regeln gelten auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Quellen

GrundsicherungHaushaltsbegleitgesetzNullrundeRegelsatzSozialhilfe

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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