Familienleistungen
Kindergeld soll 2027 auf 267 Euro steigen, Sofortzuschlag im Kinderzuschlag entfällt
Das Kabinett plant mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 ein höheres Kindergeld und höhere Freibeträge. Zugleich soll der Sofortzuschlag im Kinderzuschlag gestrichen werden.

Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2027 von 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat steigen. Für 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 272 Euro vorgesehen. Das sieht der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vor, den das Bundeskabinett Anfang September beschlossen hat. Gleichzeitig will die Bundesregierung mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2027 eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen abschaffen: den Sofortzuschlag im Kinderzuschlag.
Höhere Freibeträge und flacherer Tarif
Neben dem Kindergeld sollen auch die steuerlichen Freibeträge steigen. Der Entwurf enthält folgende Werte:
- Kindergeld: 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028) je Kind und Monat
- Kinderfreibetrag: 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028)
- Grundfreibetrag: 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028)
Darüber hinaus soll der Einkommensteuertarif im Bereich zu versteuernder Einkommen zwischen 17.800 und 70.600 Euro leicht abgeflacht werden. Das Entlastungsvolumen beziffert die Bundesregierung auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr sparen. Die volle Wirkung soll die Reform erst 2028 entfalten. Zur Gegenfinanzierung ist unter anderem eine Anpassung des Steuersatzes für sehr hohe Einkommen vorgesehen.
Neu ist außerdem ein Verfahren, bei dem das Kindergeld nach einer Geburt schrittweise ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden soll. Den Anfang sollen im Frühjahr 2027 weitere Kinder in Familien machen, die bereits Kindergeld beziehen. Erstgeborene sollen im Laufe des Jahres 2027 folgen.
Streichung des Sofortzuschlags
Der Kinderzuschlag richtet sich an Eltern, deren Einkommen zwar für den eigenen Bedarf reicht, nicht aber für den ihrer Kinder. Der darin enthaltene Sofortzuschlag soll nach dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 entfallen. Die Bundesregierung rechnet dadurch mit Einsparungen von rund 450 Millionen Euro jährlich beim Kinderzuschlag. Dem stehen nach den Berechnungen im Entwurf Mehrausgaben von rund 150 Millionen Euro beim Grundsicherungsgeld gegenüber. Beim Wohngeld erwartet die Regierung Einsparungen von rund 40 Millionen Euro, die sich Bund und Länder teilen.
Der Sofortzuschlag in der Grundsicherung, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz ist von der Streichung zunächst nicht betroffen. Er soll nach der Begründung des Entwurfs im Zuge der Aktualisierung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes überprüft werden.
Wie es weitergeht
Beide Vorhaben befinden sich im parlamentarischen Verfahren. Das Haushaltsbegleitgesetz 2027 hat der Bundestag am 8. September in erster Lesung beraten, die Verabschiedung des Bundeshaushalts ist für Ende November geplant. Die Änderungen sollen grundsätzlich zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat können die Entwürfe im Verfahren noch verändern.
Quellen
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