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Rückruf

Mögliche Glassplitter: Tiefkühlhimbeeren der Edeka-Eigenmarke zurückgerufen

In 500-Gramm-Beuteln gefrorener Himbeeren der Marke Gut & Günstig können sich Glasstücke befinden. Der Rückruf betrifft 13 Bundesländer, zugleich wurde eine Salmonellenwarnung für Sesampaste ausgeweitet.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Gefrorene Himbeeren mit Eiskristallen dicht nebeneinander in einer Nahaufnahme
Foto: epSos.de / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Der Tiefkühlkosthersteller Jütro ruft gefrorene Himbeeren der Edeka-Eigenmarke Gut & Günstig zurück. Wie aus einer am Dienstag, 27. Oktober 2026, auf dem amtlichen Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlichten Meldung hervorgeht, können einzelne 500-Gramm-Beutel Glasstücke enthalten. Inverkehrbringer ist die Edeka Zentrale in Hamburg, hergestellt wurde die Ware von der Jütro Tiefkühlkost GmbH & Co. KG in Jessen an der Elster.

Eine Charge in 13 Ländern betroffen

Der Rückruf bezieht sich ausschließlich auf Beutel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 5. August 2028 und der Losnummer L050826 DP. Andere Haltbarkeitsdaten desselben Artikels sind nach der Meldung nicht betroffen. Verkauft wurden die Himbeeren in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind in der Meldung nicht aufgeführt.

Fremdkörper wie Glas können beim Verzehr zu Verletzungen führen oder Erstickungsgefahr auslösen. Die Meldung weist darauf hin, bei Verletzungen oder in den Atemwegen oder der Speiseröhre festsitzenden Teilen ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In der Warnung wird vom Verzehr der betroffenen Ware abgeraten. Sie kann nach den Angaben in den Märkten zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Wie viele Beutel der Charge im Handel waren und wie der Fehler entdeckt wurde, geht aus der Meldung nicht hervor.

Salmonellenwarnung für Sesampaste ausgeweitet

Ebenfalls am 27. Oktober aktualisierten die Behörden eine bereits Anfang Oktober veröffentlichte Warnung vor Sesampaste. Betroffen ist Tahina der Marke Chtoura Garden aus dem Libanon im Großgebinde von zwölf Gläsern zu je 800 Gramm, vertrieben von Tema Fine Foods. Das Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum Oktober 2027 und der Losnummer L#80 925 TF kann Salmonellen enthalten. Zu den bisher genannten Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kamen nun Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen hinzu.

Eine Infektion mit Salmonellen äußert sich nach Angaben in der Warnung meist durch Durchfall, Bauchschmerzen, gelegentlich Erbrechen und leichtes Fieber und klingt in der Regel nach einigen Tagen ab. Bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren und immungeschwächten Menschen kann sie schwerer verlaufen. Die Meldung wurde von Bayern erstellt.

Dichte Folge von Warnungen

Die beiden Fälle stehen in einer Reihe weiterer Meldungen der vergangenen Tage. Am 28. Oktober wurde vor dem Gewürz Sumach der Marke Abido im 50-Gramm-Beutel wegen einer gesundheitsschädlichen Substanz und Kontaminanten gewarnt. Am 26. Oktober folgten Warnungen zu getrocknetem Bohnenkraut wegen Rückständen, zu einem Proteinriegel wegen möglicher Fremdkörper und zu einem fünfteiligen Küchenhelfer-Set des Textildiscounters KiK wegen einer gesundheitsschädlichen Substanz.

Quellen

LebensmittelwarnungRückrufSalmonellen

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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