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Sozialverwaltung

Sozialstaat digital: Expertengremium legt Fahrplan für zentrales Sozialportal vor

Sozialleistungen sollen künftig über ein zentrales Portal beantragt werden, Nachweise nur noch einmal nötig sein. Ein Expertengremium von Bund, Ländern und Kommunen hat dazu eine Roadmap vorgelegt.

Redaktion Bundesverbraucherblatt2 Min. Lesezeit

Gebäude des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin von außen
Foto: Fred Romero from Paris, France / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ hat einen Fahrplan für die Digitalisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung vorgelegt. Die Roadmap wurde in der sechsten Sitzung des Gremiums auf dem GovTech Campus in Berlin präsentiert, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 8. Oktober 2026 mitteilte. Teilgenommen haben die Staatssekretäre Michael Schäfer aus dem Arbeitsministerium und Markus Richter aus dem Digitalministerium.

Ein Portal für alle Leistungen

Kern des Vorhabens ist ein zentrales digitales Sozialportal. Das Gremium hatte bereits im Juli 2026 beschlossen, dafür die bestehende Sozialplattform auszubauen. Sie soll schrittweise zu einer zentralen Anlaufstelle werden, über die Sozialleistungen beantragt und verwaltet werden können, ohne dass Bürgerinnen und Bürger dieselben Angaben mehrfach machen oder Zuständigkeiten selbst klären müssen. Die Roadmap beschreibt das geplante erweiterte Leistungsangebot, den stufenweisen Ausbau und die Nutzung des sogenannten Deutschland-Stacks als technische Grundlage.

Das Papier formuliert drei Ziele. Digitale Angebote sollen sich am Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger ausrichten, Anliegen sollen bundesweit durchgängig digital bearbeitet werden können, und die Umsetzung soll über ein zentrales Portal, gemeinsame Plattformen und eine verbindliche Zusammenarbeit der beteiligten Ebenen erfolgen.

Daten, Recht und künstliche Intelligenz

Weitere Bausteine betreffen verbindliche Daten- und Schnittstellenstandards sowie einen rechtssicheren Datenaustausch zwischen den Sozialbehörden. Nach dem Once-Only-Prinzip sollen Nachweise, die einer Behörde bereits vorliegen, nicht erneut verlangt werden. Zudem sieht die Roadmap vor, Sozialrecht und Verwaltungsorganisation digitaltauglich weiterzuentwickeln. Künstliche Intelligenz soll anhand konkreter Anwendungsfälle eingesetzt werden. Das Ministerium begründet das Vorhaben mit schnelleren Verfahren und damit, dass Leistungsmissbrauch erschwert werde.

Bereits beim Start des Gremiums im Mai hatte das Ministerium in Aussicht gestellt, digitale Nachweise wie Renten- oder Schwerbehindertenausweise könnten künftig in der staatlichen digitalen Brieftasche auf dem Smartphone hinterlegt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im September vom Bundestag verlangt, bei dieser digitalen Brieftasche den Schutz sensibler Daten zu verbessern.

Hintergrund und offene Punkte

Das Gremium setzt eine Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform um, die ihren Abschlussbericht im Januar 2026 vorgelegt hatte. Die Kommission hatte vorgesehen, innerhalb von sechs Monaten nach Konstituierung eine Roadmap zu erarbeiten. Das Gremium war am 20. Mai 2026 eingesetzt worden und legte den Fahrplan damit früher als vorgesehen vor. Den Vorsitz führen Arbeits- und Digitalministerium, beteiligt sind die Bundesagentur für Arbeit, die Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen sowie die drei kommunalen Spitzenverbände. Es tagt monatlich bis Ende 2027.

Angaben zu Kosten, Budgets oder einem verbindlichen Starttermin für das Gesamtportal enthält die Mitteilung nicht. Ein fortzuschreibender Zeitstrahl soll Festlegungen, Prüfaufträge und Umsetzungsschritte benennen und regelmäßig überprüft werden. Ob das Versprechen eines einfacheren Zugangs eingelöst wird, hängt damit wesentlich davon ab, wie Bund, Länder, Kommunen und Bundesagentur ihre Systeme tatsächlich miteinander verbinden.

Quellen

BMASDigitalisierungSozialleistungenSozialstaatsreformVerwaltung

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen erstellt. Mehr dazu in unseren Redaktionsgrundsätzen.

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