Sammelklage
OLG Hamm: Preiserhöhungen von Extraenergie aus dem Jahr 2022 waren unzulässig
Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Strom- und Gasanbieter Extraenergie im Wesentlichen stattgegeben. Mehr als 4.200 Kundinnen und Kunden hatten sich dem Verfahren angeschlossen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 5. Oktober 2026 festgestellt, dass mehrere Preiserhöhungen der Extraenergie GmbH für Strom und Gas aus dem Jahr 2022 unzulässig waren (Az. 2 VKl 2/23). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Verfahren als Musterfeststellungsklage geführt. Das Gericht gab der Klage nach Angaben des Verbands im Wesentlichen statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Preisanpassungen in laufenden Verträgen
Gegenstand des Verfahrens waren Preiserhöhungen, die Extraenergie während der Energiepreiskrise 2022 in bestehenden Verträgen vorgenommen hatte. Der vzbv hielt diese und weitere Anpassungen für rechtswidrig. Nach Darstellung des Verbands erfolgten die Erhöhungen zum Teil deutlich und mitunter auch bei Kunden mit Preisgarantie. Betroffene hätten häufig mehr als 1.000 Euro zu viel gezahlt. Eine Gesamtsumme der strittigen Beträge nannte der Verband nicht.
Mehr als 4.200 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen. Die Frist für die Anmeldung endete am 13. Juli 2026, neue Eintragungen sind seitdem nicht mehr möglich.
Reaktion des Verbraucherverbands
vzbv-Vorständin Ramona Pop wertete das Urteil als Beleg dafür, dass Sammelklagen den Verbraucherschutz bei den Betroffenen ankommen ließen. Unternehmen dürften sich nicht an Krisen bereichern. Das Gericht habe die Auffassung des Verbands bestätigt, dass die Preiserhöhungen rechtswidrig gewesen seien. Pop forderte das Unternehmen auf, die zu viel gezahlten Beträge nun zügig zu erstatten. Offen ist nach Angaben des Verbands, ob das Unternehmen Rechtsmittel einlegt.
Eine Musterfeststellungsklage klärt zunächst nur die zentralen Rechtsfragen, nicht die individuellen Zahlungsansprüche. Die Erstattung müssen die eingetragenen Kundinnen und Kunden nach Abschluss des Verfahrens selbst gegenüber dem Versorger geltend machen. Bei einer Abhilfeklage, wie sie der vzbv etwa gegen Vodafone führt, können Teilnehmende im Erfolgsfall dagegen unmittelbar Rückzahlungen erhalten.
Wie es weitergeht
Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Legt Extraenergie dieses Rechtsmittel ein, verzögert sich eine abschließende Klärung entsprechend. Erst wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, können sich die im Klageregister eingetragenen Kundinnen und Kunden auf die Feststellungen des Gerichts berufen und zu viel gezahlte Beträge vom Versorger zurückfordern.
Das Verfahren gehört zu einer Reihe kollektiver Klagen, die Verbraucherverbände seit der Energiepreiskrise gegen Versorger angestrengt haben. Parallel läuft vor demselben Gericht eine Sammelklage des vzbv gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen bei Internetverträgen, der sich bis September 2026 mehr als 116.000 Personen angeschlossen hatten. Wie belastbar die Feststellungen sind, wird sich im Falle einer Revision in Karlsruhe zeigen.
Quellen
EnergiepreiseMusterfeststellungsklageOberlandesgericht HammSammelklagevzbv
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