Bonitätsscoring
BGH entscheidet, wie genau Auskunfteien ihren Scorewert erklären müssen
Der Bundesgerichtshof verkündet am Mittwoch sein Urteil zur Auskunftspflicht einer Wirtschaftsauskunftei über das Scoring. Das OLG Dresden hatte Betroffenen einen Anspruch auf eine verständliche Erläuterung zugesprochen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe will an diesem Mittwoch um 8.45 Uhr ein Urteil verkünden, das für den Umgang mit Bonitätsscores grundlegende Bedeutung haben kann. Der I. Zivilsenat entscheidet in mehreren Verfahren darüber, ob und in welchem Umfang eine Wirtschaftsauskunftei Betroffenen offenlegen muss, nach welchem Verfahren ihr Scorewert berechnet wird. Die mündliche Verhandlung hatte bereits am 18. Juni stattgefunden. Nach der Terminvorschau der Nachrichtenagentur dpa-AFX handelt es sich bei der beklagten Auskunftei um die Schufa.
Fünf Kläger aus Sachsen
Geklagt haben Privatpersonen, deren Verfahren an den Landgerichten Leipzig, Chemnitz und Görlitz begonnen hatten. Die Auskunftei sammelt nach der Darstellung des Gerichts Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und bildet daraus mit mathematisch statistischen Verfahren Wahrscheinlichkeitswerte für deren künftiges Zahlungsverhalten. Im Jahr 2023 hatte sie den Klägern Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten und über die Scorewerte erteilt, die sie in den vorangegangenen zwölf Monaten an Dritte übermittelt hatte. Die Kläger halten das Scoring für intransparent und die erteilten Auskünfte für unzureichend. Sie verlangen Angaben dazu, wie die Werte berechnet werden, und die Erstattung ihrer außergerichtlichen Anwaltskosten. In einem der ursprünglich fünf Revisionsverfahren wurde die Klage nach Angaben des Gerichts inzwischen zurückgenommen.
Dresdner Richter verlangen laienverständliche Erklärung
Die Landgerichte hatten die Klagen abgewiesen. Das Oberlandesgericht Dresden gab den Klägern am 7. Oktober 2025 in fünf Berufungsurteilen teilweise recht. Danach muss die Auskunftei darüber informieren, wie die wichtigsten Kriterien bei der Berechnung gewichtet werden, welche Aussagekraft der konkrete Scorewert hat und welche Daten in die zugrunde liegenden Basisscores eingeflossen sind. Zudem sprach das Gericht die Erstattung der Anwaltskosten zu. Weitergehende Forderungen wies es zurück.
Das Oberlandesgericht stützte den Anspruch auf die Datenschutz-Grundverordnung, genauer auf das Recht auf Auskunft über die involvierte Logik bei automatisierten Entscheidungen einschließlich Profiling. Eine mathematische Nachvollziehbarkeit des einzelnen Scorewerts schulde die Auskunftei nach Auffassung des Senats nicht. Verlangt sei aber eine Erläuterung, die für Laien verständlich ist und es Betroffenen ermöglicht, Fehler oder fehlende Plausibilität zu erkennen. Ob die Auskunftei dabei selbst gegen das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen verstoßen habe, sei für den Auskunftsanspruch nicht entscheidend.
Auskunftei will vollständige Abweisung
Mit ihren Revisionen verfolgt die Auskunftei das Ziel, die Klagen vollständig abweisen zu lassen. Der Bundesgerichtshof muss damit klären, wie weit die Transparenzpflichten der Datenschutz-Grundverordnung beim Kredit-Scoring reichen und wo das Interesse eines Unternehmens am Schutz seiner Berechnungsmethoden beginnt. Die Entscheidung dürfte über die konkreten Fälle hinaus Maßstäbe dafür setzen, welche Informationen Verbraucher verlangen können, deren Kreditwürdigkeit per Scorewert bewertet wird.
Das Gericht hat für die Verkündung Film- und Tonaufnahmen zugelassen. Die Aktenzeichen lauten I ZR 227/25 bis I ZR 230/25.
Quellen
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